Region. Der Landkreis Peine weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass sich jede Person, die aus einem Virusvariantengebiet einreist oder sich vor weniger als zehn Tagen in einem Virusvariantengebiet aufgehalten hat, für 14 Tage in Quarantäne begeben muss. Dies gilt auch für geimpfte oder genesene Personen. Eine Verkürzung der Quarantänedauer ist in diesen Fällen ausdrücklich nicht möglich. Ein Verstoß gegen die Quarantäneauflagen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Da dies bundesweit geregelt ist, gelten die Vorschriften in der gesamten Region.
Zudem bedarf es bei der Einreise immer eines aktuell negativen Testergebnisses (PCR maximal 72 Stunden oder Antigen-Test maximal 24 Stunden), ein Impf- oder ein Genesenen-Nachweis reicht nicht aus. Die Testpflicht bei Einreise besteht nicht für unter Zwölfjährige.
Als Virusvariantengebiete zählen derzeit folgende Länder:
• Botswana (Virusvariantengebiet seit 28. November 2021)
• Eswatini (Virusvariantengebiet seit 28. November 2021)
• Lesotho (Virusvariantengebiet seit 28. November 2021)
• Malawi (Virusvariantengebiet seit 28. November 2021)
• Mosambik (Virusvariantengebiet seit 28. November 2021)
• Namibia (Virusvariantengebiet seit 28. November 2021)
• Simbabwe (Virusvariantengebiet seit 28. November 2021)
• Südafrika (Virusvariantengebiet seit 28. November 2021)
Jede aus einem dieser Länder nach Deutschland einreisende Person muss vor der Einreise eine Einreiseanmeldung über www.einreiseanmeldung.de abgeben.
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