Region. Seit Ende dieser Woche gelten EU-weit neue Regeln zu bestimmten Einwegplastikprodukten, auf die sich die EU-Staaten und das Europäische Parlament im Mai 2019 geeinigt hatten. Bestimme Produkte aus Einwegplastik – Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe, sowie Becher, Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol und alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff – dürfen EU-weit nicht mehr auf den Markt kommen, da nachhaltige und erschwingliche Alternativen leicht verfügbar sind. Für andere Artikel gelten erweiterte Kennzeichnungspflichten und mehr Verantwortung der Hersteller. Das teilt die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland in einer Pressemitteilung mit.
Einwegkunststoffartikel („Single-Use Plastics – SUP“) werden nur einmal oder nur kurzzeitig verwendet, bevor sie entsorgt werden. Die Auswirkungen dieses Plastikmülls auf die Umwelt und die Gesundheit seien global und könnten drastisch sein. Die zehn am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Einwegkunststoffartikel machten neben Fischfanggeräten 70 Prozent des gesamten Meeresmülls in der EU aus. Die EU will Vorreiter im weltweiten Kampf gegen Meeresmüll und Plastikverschmutzung werden. Die EU-Vorschriften zielen darauf ab, das Volumen und die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu reduzieren.
Durch die Richtlinie der EU über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt werden unterschiedliche Maßnahmen auf verschiedene Produkte angewendet.
Die zehn Produkte, die von der Richtlinie angesprochen werden, sind:
- Wattestäbchen
- Besteck, Teller, Trinkhalme und Rührstäbchen
- Luftballons und Luftballonstäbe
- Lebensmittelverpackungen
- Getränkebecher
- Getränkebehälter
- Tabakprodukte mit Filtern
- Leichte Kunststofftragetaschen
- Tüten und Folienverpackungen
- Feuchttücher und Hygieneartikel
Einschränkende Maßnahmen bei anderen Produkten
Bei anderen Einwegkunststoffartikeln konzentriert sich die EU darauf, deren Verwendung einzuschränken, und zwar durch Reduzierung des Verbrauchs, Sensibilisierungsmaßnahmen, die Einführung von Design-Anforderungen, wie zum Beispiel Deckel von Einwegkunststoffflaschen künftig fest mit dem Flaschenhals zu verbinden, die Einführung von Kennzeichnungspflichten, um die Verbraucher über den Kunststoffgehalt der Produkte, zu vermeidende Entsorgungsmöglichkeiten und die Schädigung der Natur bei Ablagerung der Produkte in der Umwelt zu informieren sowie Einführung von Abfallbewirtschaftung und Reinigungsaktionen für Hersteller, einschließlich der erweiterten Herstellerverantwortung.
In der Richtlinie ist ein Ziel für die getrennte Sammlung von 90 Prozent für das Recycling von Kunststoffflaschen bis 2029 festgelegt (sowie ein Zwischenziel von 77 Prozent bis 2025), und bis 2025 müssen sogenannte „PET-Flaschen“ zu mindestens 25 Prozent und ab 2030 alle Flaschen zu mindestens 30 Prozent aus recyceltem Kunststoff bestehen.

