Braunschweig/Wolfsburg. Die Landesregierung hat gestern den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Das gibt die Niedersächsische Staatskanzlei in einer Pressemitteilung bekannt. Für Mieter könnte das erfreuliche Neuigkeiten bedeuten.
Mit der Änderungsverordnung solle sichergestellt werden, dass die Mietpreisbremse in den niedersächsischen Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt über das Jahresende hinaus bis zum 31. Dezember 2029 gilt. In unserer Region würde die Verlängerung der Mietpreisbremse für die Städte Braunschweig und Wolfsburg greifen. Für Mieter bedeutet dies, dass bei einer Wiedervermietung die Miete auch ab dem neuen Jahr maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die Mietpreisbremse gilt in den Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, die in der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung bestimmt sind.
So geht es nun weiter
Im Rahmen der Verbandsbeteiligung müssen die kommunalen Spitzenverbände und die 57 Kommunen in Niedersachsen mit angespannten Wohnungsmärkten innerhalb von drei Wochen Stellung nehmen, damit die Regelung fristgerecht verlängert werden kann.
Hintergrund
Seit dem 1. Januar 2025 sind entsprechend dem Ergebnis einer gutachterlichen Untersuchung 57 Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten festgelegt. Die Gebietsbestimmung endet bisher Ende 2025, weil die bundesrechtlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zur Mietpreisbremse keinen längeren Geltungszeitraum zuließen. Nachdem die Bundesregierung im Juni 2025 das Gesetz zur Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert hat, kann die Gebietsbestimmung in Niedersachsen jetzt ebenfalls um vier Jahre verlängert werden.