Energiepauschale: So kommen Rentner auch nachträglich ans Geld

Manche Rentner wurden bei der Energiepauschale einfach übergangen. Aber auch nachträglich kann ein Antrag gestellt werden.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Region. Nicht alle Rentner haben in den vergangenen Wochen automatisch eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro auf ihr Konto überwiesen bekommen. Wer die Anspruchsbedingungen erfüllt, aber noch keine Zahlung erhalten hat, kann bis zum 30. Juni 2023 einen Antrag auf postalischem Weg bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See stellen. Welche Voraussetzungen neben einem Rentenanspruch zum 1. Dezember 2022 gelten, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Goslar.



Einen Antrag sollte man auf jeden Fall stellen, wenn man berechtigt ist. „Das raten wir besonders denjenigen, die in den nächsten Monaten rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente zuerkannt bekommen“, so Rechtsanwalt und Geschäftsstellenleiter Dr. Christoph Ponto.

Wer ist berechtigt?


Um die Pauschale nachträglich ausgezahlt zu bekommen, muss regulär oder rückwirkend zum 1. Dezember 2022 ein Rentenanspruch bestanden haben beziehungsweise bestehen. „Außerdem müssen Berechtigte zu diesem Stichtag ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik gehabt haben und ebenfalls in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig gewesen sein“, informiert Dr. Ponto. Würden mehrere Renten bezogen, erfolge auch hier die Auszahlung nur einmalig.

Bei weiteren Fragen und der Antragstellung können die Berater des SoVD in Goslar oder das jeweils zuständige SoVD-Beratungszentrum vor Ort kontaktiert werden. Der Verband in Goslar kann sowohl telefonisch als auch per E-Mail kontaktiert werden (05321-21836 oder info.goslar@sovd-nds.de).


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