Region. Der Energieanbieter will den Vertrag beenden, obwohl vom Kunden kein Wechsel zu einem anderen Anbieter veranlasst wurde? Unberechtigte Kündigungen sorgen bei Verbrauchern immer häufiger für Beratungsbedarf, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen in einer Pressemitteilung erklärt. Sie erläutert auch, welche Rechte Betroffene haben.
„Neben Beschwerden über untergeschobene Verträge erreichen uns zunehmend Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, deren Energievertrag ohne eigenes Zutun gekündigt wurde“, sagt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich: Beispielsweise haben Neukunden beim Wechsel versehentlich falsche Daten angegeben oder unseriöse Anbieter versuchen einen Vertrag aufzudrängen. Dabei ist die Rechtslage klar: Ohne Vollmacht oder nachträgliche Genehmigung der Verbraucherinnen und Verbraucher hat die Kündigung keinen Bestand.
Energieversorger überprüft Kündigungen nicht
Dass der Wechsel nicht gewollt war, fällt wegen des überwiegend automatisierten Prozesses nicht auf. „Der Versorger überprüft die Kündigung in der Regel nicht und nimmt grundsätzlich an, dass sie ordnungsgemäß ausgesprochen wurde“, erklärt der Experte. „Es ist aber gesetzlich festgelegt, dass die Vollmacht schriftlich vorliegen muss, damit der Energieversorgungsvertrag durch einen neuen Anbieter gekündigt werden kann.“
Das sollten Betroffene tun
Verbraucherinnen und Verbraucher hätten daher eine gute Grundlage, um sich zu wehren. Sie sollten den Versorger zur Weiterversorgung auffordern und gegebenenfalls den Nachweis über die Vollmacht verlangen. „Liegt sie nicht vor, hat die Kündigung ohne ausdrückliche Genehmigung der Betroffenen keinen Bestand. Der bisherige Vertrag muss dann weiterlaufen“, so Zietlow-Zahl.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt online einen kostenfreien Musterbrief zur Verfügung. Bei Fragen kann auch eine kostenlose Beratung helfen.