Energiewende in Niedersachsen: Erste Ergebnisse vorgestellt

Das Land wolle nicht tatenlos bei der Klimakrise zusehen, sondern handeln. Die ersten Ergebnisse der neuen Task-Force wurden nun vorgestellt.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Niedersachsen. Die Bilder von den Folgen der Klimakrise reißen nicht ab. Weltweit, aber auch in Niedersachsen bekämen die Menschen die zunehmenden Auswirkungen zu sehen und zu spüren. Oberstes Ziel müsse es daher sein, die weltweite Klimaerwärmung einzudämmen und auf ein noch beherrschbares Maß von deutlich unter 2 Grad zu beschränken. Die Zeit dafür werde immer knapper. So teilt das Land Niedersachsen am heutigen Mittwoch mit.



Die Landesregierung will aber nicht tatenlos zusehen, sondern handelt. Anfang des Jahres habe sie die „Task-Force Energiewende" installiert, um die Energieversorgung und Wirtschaft schnellstmöglich und zielstrebig auf Erneuerbare Energien und Klimaneutralität umzustellen. Die Task-Force hat die Aufgabe, Beiträge für einen beschleunigten Transformationsprozess zu leisten. Dazu wurden im Umwelt-, Landwirtschafts- und Wirtschaftsministerium ressortübergreifend besetzte Arbeitsgruppen unter Einbeziehung eines breiten Kreises Akteuren gebildet. Diese befassen sich jeweils mit speziellen Themen und Herausforderungen auf dem Weg zur Energiewende und Klimaneutralität.

Erste Ergebnisse wurden vorgestellt


Am heutigen Mittwoch hat der Lenkungskreis, bestehend aus Umwelt- und Energieminister Christian Meyer, Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte und Wirtschaftsminister Olaf Lies, den gesellschaftlichen Akteuren in einem großen Plenum erste Ergebnisse der bisherigen Arbeit vorgestellt.

Für die im Ministerium für Energie und Klimaschutz angesiedelten Projektgruppen Windenergie, Photovoltaik und Netzausbau sind bisher 40 konkrete Einzelmaßnahmen und Maßnahmenvorschläge erarbeitet worden. Sie wurden schon umgesetzt oder werden für die Umsetzung vorbereitet.

Maßnahmen für den Klimaschutz


Zu den vorgestellten Maßnahmen gehörten unter anderem:

Windenergie-Beschleunigungsgesetz: Per Landesgesetz wird den Planungsträgern vor Ort vorgegeben, wie viel Prozent ihrer Fläche sie bis zum Jahr 2026 für Windenergie ausweisen müssen. Der Bund verpflichtet Niedersachsen dazu, insgesamt 2,2 Prozent der Landesfläche für Windenergie auszuweisen, damit neue Windkraftanlagen entstehen können.

Ausbaubeschleunigung Photovoltaik: Die Landesregierung will mehr Solarenergie auf niedersächsischen Dächern und versiegelten Flächen wie zum Beispiel Parkplätzen. Dazu werden Gesetze geändert, Verfahren entschlackt und die Nutzung von Sonnenenergie auf denkmalgeschützten Gebäuden erleichtert.

Personalverstärkungsprogramm: Die Servicestelle Windenergie wird zu einer Servicestelle Erneuerbare Energien ausgebaut und mit zusätzlichem Personal verstärkt. Sie unterstützt die Kommunen bei der Genehmigung von Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biogas und Wasserstoff.

Schnelle Transformation


Dazu sagt Energie- und Klimaschutzminister Christian Meyer: „Die Klimakrise wartet nicht. Wir müssen alles tun, um die Energiewende zu beschleunigen. Dazu verkürzen wir Verfahren, vereinfachen Regeln für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und unterstützen die Genehmigungsbehörden in Land und Kommunen. Wir wollen den Turbo bei der Genehmigung und dem Bau von Windenergieanlagen und haben dafür ein einzigartiges Beschleunigungsgesetz vorgelegt. Auch bei der Solarenergie wollen wir den Ausbau verstärken und ihn mit einer klugen Netzausbauplanung verbinden. Für das Einhalten der Klimaziele müssen wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Transformation von Wirtschaft und Gebäuden massiv beschleunigen."

Für die vom Landwirtschaftsministerium federführend koordinierte Projektgruppe Bioenergie wurde unter anderem vorgeschlagen:

Nachfolgeerlass zum bestehenden Verwertungskonzept für Wirtschaftsdünger und Gärreste (Biogas): Für den außer Kraft getretenen bisherigen Runderlass wird eine Nachfolgeregelung angestrebt. Ziel ist es, die neuen rechtlichen Aspekte der Niedersächsischen Bauordnung, des Düngegesetzes und der novellierten Düngeverordnung zu berücksichtigen.

Regelung zu Lagerkapazitäten und Verwertung von Wirtschaftsdünger (Gärrückstände): In Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung sollen Regelungen umgesetzt werden, wonach Betreiber von flächenlosen Biogasanlagen keine Lagerkapazitäten für im eigenen Betrieb anfallende Wirtschaftsdünger (Gärrückstände) vorhalten müssen. Voraussetzung ist, dass sie eine rechtskonforme Verwertung zu Düngezwecken mit Dritten sicherstellen.

Diese Maßnahmen dienen dem erhöhten Einsatz von Wirtschaftsdünger in Biogasanlagen, eine der bedeutenden Klimaschutzmaßnahmen der Landwirtschaft. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur CO2-/Methan und Lachgas-Vermeidung und zur Verbesserung der einzelbetrieblichen Klimagasbilanz landwirtschaftlicher Betriebe.

Raumordnungsmaßnahmen


Im Bereich der Raumordnung hat das Ministerium des Weiteren folgende Maßnahmen auf den Weg gebracht:

Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG): Zur Beschleunigung der planerischen Sicherung von Windenergiegebieten soll den Regionalplanungsträgern erstmals die Erarbeitung von Regionalplänen ermöglicht werden. Zudem sollen Fristen für die Erarbeitung der Regionalpläne vorgesehen werden.

Arbeitshilfe für die Ausweisung von Windenergiegebieten: Die fortlaufend aktualisierte umfangreiche Arbeitshilfe soll den Träger der Regionalplanung die rechtskonforme Festlegung von Windenergiegebieten vor dem Hintergrund der mehrfach geänderten Gesetzgebung (Bund und Land) erleichtern.

Stärkung der Ämter für Regionale Landesentwicklung, um den Netzausbau und den Ausbau der Windenergie zu unterstützen.

Dazu sagt Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Niedersachsen sieht sich als Küstenland und als Agrarland Nr. 1 in besonderem Maße in der Verantwortung, der Klimakrise entgegenzusteuern. Als Landwirtschafts- und Raumordnungsministerin ist es mir wichtig, schnelle und wirksame Lösungen zu finden und die Energiewende voranzutreiben."

Wasserstoff


Das Wirtschaftsministerium ist bei den Projektgruppen Wasserstoffinfrastruktur, -erzeugung und -speicherung sowie Transformation der Wirtschaft federführend tätig. Hier wurde ein Fokus vor allem auf Maßnahmen gerichtet, die durch die Landesregierung vorgenommen werden können. Hierzu zählen unter anderem die folgenden Punkte:

Verfahrensbeschleunigung: Abbau struktureller Hemmnisse durch standardisierte Informationsgrundlagen, Digitalisierung und regionales Projektmanagement

Wasserstoffwirtschaft und -netze: Ermittlung regionaler Bedarfe zur besseren Planbarkeit von Netzausbauvorhaben

Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft: Forschungs- und Innovationsförderung, Reallabore und Technologiemärkte

Staatliche Infrastrukturen und Finanzinstrumente: Identifizierung von für die Transformation der Wirtschaft maßgeblichen Infrastrukturen und sinnvollen Finanzinstrumenten

Dazu sagt Wirtschaftsminister Olaf Lies: „Mit der Energiewende und der Transformation der Wirtschaft für eine klimaneutrale Zukunft stehen wir gerade vor einer der größten Herausforderungen, die es jemals gegeben hat - und das in kürzester Zeit. Neben der engen Begleitung dieses Transformationsprozesses werden wir den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft mit einer aktiven Industriepolitik voranbringen. Hier greift alles ineinander: der Ausbau der Offshorekapazitäten zur Stromerzeugung und genauso zur Produktion von Wasserstoff, der perspektivische Import von klimaneutralen Gasen und der Bau der dafür notwendigen Infrastruktur in Form von Leitungsnetzen und in unseren Häfen. Dafür brauchen wir Geschwindigkeit, und wir brauchen Sicherheit sowohl bei Planung als auch bei der Finanzierung. Dafür werden wir jetzt umgehend die in den Projektgruppen entwickelten Vorschläge finalisieren und umsetzen."


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