Entsorgung von Abfall wird im neuen Jahr teurer

Der Landkreis Helmstedt erhöht die Gebühren. Dies sei aufgrund der allgemeinen Entwicklung unvermeidbar.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Helmstedt. Aufgrund der in allen Lebensbereichen zu verzeichnenden Preissteigerungen und der für 2024 neu abgeschlossenen Entsorgungsverträge sei nach dreijähriger Gebührenstabilität eine geringfügige Erhöhung der Abfallentsorgungsgebühren für das Kalenderjahr 2024 unvermeidbar. Das teilt der Landkreis Helmstedt in einer Pressemeldung mit.



Erlöse aus dem Altpapierverkauf fallen absehbar aufgrund schwieriger Marktlage zudem deutlich geringer aus als in den Vorjahren.

Das sind die neuen Preise


Im Vergleich zu den Gebühren der letzten Jahre stellt sich dies ab 1. Januar für den Bereich der Haushalte (Grund-, Gewichts-, Leerungs- und Behältertauschgebühr) wie folgt dar:

Die neuen Gebühren in der Übersicht
Die neuen Gebühren in der Übersicht Foto: Landkreis Helmstedt


Die Gebühr für die Blitzsperrmüllabfuhr in Höhe von 65 Euro pro 5 Kubikmeter konnte beibehalten werden, die „normale“ Sperrmüllabfuhr bleibt weiterhin gebührenfrei. Hinweis: Sperrmüll kann pro Haushalt maximal zweimal pro Kalenderjahr abgefahren werden.

„Biotonne Plus“ stabil


Die Gebühr für die Zusatzoption „Biotonne Plus“ beträgt unverändert 20 Euro pro Kalenderjahr. Hinzu kommt gegebenenfalls eine Gebühr von 10 Euro für die Ausstellung einer Ersatzvignette. Die Kosten für Kleinanlieferungen (kofferraumübliche Menge bis 600 Liter und bis 400 Kilogramm) von Abfällen aus Haushaltungen, die nicht über die Hausmüll- und Sperrmüllsammlung entsorgt werden können, betragen weiterhin 15 Euro.

Die Einzelpreise für Anlieferungen im Kompostwerk bleiben stabil und können der Abfallgebührensatzung des Landkreises Helmstedt in der jeweils gültigen Fassung entnommen werden.