Erholung für alle: So wird Urlaub auch für Familien mit wenig Geld möglich

Das Land Niedersachsen fördert unter Umständen Erholungsurlaube für Familien mit wenig Einkommen.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Region. In den Urlaub fahren, einmal ausspannen und sich erholen: Nicht für jede Familie ist das finanziell machbar. Deshalb fördert das Land Niedersachsen unter Umständen Erholungsurlaube für Familien mit wenig Einkommen – wenn mindestens ein Kind teilnimmt. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig informiert rund um das Förderangebot in einer Pressemitteilung.



Jede Familie hat Urlaub und Erholung verdient. Um dies auch für Familien mit wenig Einkommen möglich zu machen, fördert das Land Niedersachen einen Urlaub für Betroffene, wenn diese die Voraussetzungen erfüllen. Im Rahmen der einkommensabhängigen Leistung förderungsfähig sind Erholungsaufenthalte mit mindestens sieben und höchstens 14 Übernachtungen in Ferienstätten gemeinnütziger Träger, in für Familienferien geeigneten Jugendherbergen oder anderen familiengerechten Einrichtungen wie Bauernhöfen und Campingplätzen in Deutschland.

"Weitere Zuschläge möglich“


„Wenn mindestens ein Kind teilnimmt, wird jeder Übernachtungstag mit bis zu 15 Euro bezuschusst. Außerdem sind weitere Zuschläge möglich“, weiß Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig. Alleinerziehende und Familien mit einem oder einer Angehörigen mit Behinderung erhielten pro Tag mit Übernachtung zusätzlich bis zu zehn Euro, bei einem Aufenthalt in einer gemeinnützigen Familienferienstätte oder Jugendherberge seien es bis zu 15 Euro. In begründeten Fällen können auch Großeltern bei der Förderung berücksichtigt werden.

Kommt eine Förderung infrage?


Ob eine Förderung infrage kommt, kann unter https://t.ly/gPkxD berechnet werden. „Wer dazu oder zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten wie Wohn- oder Bürgergeld Fragen hat, kann sich auch an den SoVD wenden. Wir sind gerne behilflich“, informiert Bursie. Mehr Informationen zur Urlaubsförderung des Lands Niedersachsen sowie der Antragstellung sind außerdem unter www.niedersachsen.de zu finden.

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