Region. Am gestrigen Sonntag haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten für weitere Maßnahmen aufgrund der Coronapandemie ausgesprochen (regionalHeute.de berichtete). Ab kommenden Mittwoch wird ein weiterer Lockdown in Kraft treten. Obwohl die Religionsausübung gewährleistet bleiben soll, wird es dennoch zu Einschränkungen kommen, wie die Niedersächsische Staatskanzlei berichtet.
So seien Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften nur unter mehreren Voraussetzungen zulässig. Zum einen müsse der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt bleiben. Die Maskenpflicht bleibe auch am Platz bestehen und der Gemeindegesang sei untersagt.
Außerdem sei bei Zusammenkünften, bei denen hohe Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, eine Anmeldung erforderlich. In den kommenden Tagen würden darüber hinaus Gespräche innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften geführt werden, um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen.
Erneuter Lockdown - Diese Maßnahmen gelten für Gottesdienste
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften seien nur unter mehreren Voraussetzungen zulässig.
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