Braunschweig. Die aktuellen Wetterprognosen für die kommenden Tage sagen einen erneuten Wintereinbruch mit sinkenden Temperaturen, Schneefall und Eisglätte voraus. Aus diesem Anlass erinnert die Stadtverwaltung an die Räum- und Streupflichten von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie an das Verbot, Streusalz einzusetzen. Dies teilt die Stadt Braunschweig mit.
Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit seien gemäß der Straßenreinigungssatzung sowie der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Braunschweig in der Regel die Grundstückseigentümer der Anliegergrundstücke für das Räumen und Streuen der Gehwege verantwortlich. Insbesondere für ältere Menschen, Menschen mit Gehbehinderungen, aber auch beispielsweise für Mütter und Väter mit Kinderwagen seien geräumte und damit barrierefreie Gehwege zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, für Arztbesuche und zum Einkaufen unerlässlich. Da am Wochenende mit größeren Schneemengen und mit Minusgraden zu rechnen sei, sei es deshalb besonders wichtig, die Gehwege zeitnah von Schnee zu befreien, damit dieser nicht in festgetretenem Zustand überfrieren kann und dann nur noch mit sehr großem Aufwand zu beseitigen sei, was erfahrungsgemäß vielfach unterbleibe.
Splitt oder Sand statt Salz
Beim Streuen der Gehwege seien aus Rücksicht auf die Umwelt nur abstumpfende Streustoffe wie Splitt oder Sand zu verwenden. Diese Streumaterialien seien in der Regel völlig ausreichend, um eine angemessene Wirkung zu erzielen. Das Ausbringen von Streusalz auf den Gehwegen sei hingegen nicht erlaubt und stelle, ebenso wie ein Verstoß gegen die Räum- und Streupflicht, eine Ordnungswidrigkeit dar. Hintergrund seien die damit verbundenen weitreichenden negativen und schädigenden Auswirkungen auf Bäume und weitere Vegetationsbestände sowie auf Tiere und Grundwasser.
Das Streusalz werde beim Tauprozess in Verbindung mit dem entstehenden Wasser zu einer sauren Lösung, die in den Boden eindringen könne und somit durch das Wurzelwerk von Bäumen und anderen Pflanzen aufgenommen werde. Dies führe in der Folge zu einem Nährstoff- und Wassermangel und sorge dafür, dass die Bäume weniger stresstolerant seien. Die Bäume seien weniger vital und leiden im folgenden Sommer zum Beispiel an vorzeitigem Blattverlust und bilden vermehrt Totholz im Kronenbereich. Auch ein völliges Absterben der Bäume könne Folge des Einsatzes von Streusalz sein.
Auch für das Grundwasser und die Oberflächengewässer könne das Streusalz negative Auswirkungen haben. Viele Organismen reagieren sehr empfindlich und sterben aufgrund der Chloridbelastungen ab. Nicht zuletzt könne das Streusalz für Schädigungen an den Pfoten von Tieren verantwortlich sein und schmerzhafte Entzündungen verursachen.
Salz nur in Ausnahmefällen erlaubt
In besonderen Ausnahmefällen wie starker Eisglätte könne die Stadt Braunschweig den Einsatz von Streusalz zulassen. Diese Ausnahme werde im Bedarfsfall öffentlich bekannt gemacht und über die Medien kommuniziert. Das Streusalz sollte jedoch auch in diesem Fall im Interesse der Umwelt auf das notwendige Maß beschränkt bleiben und nur eingesetzt werden, wenn tatsächlich Eisglätte eintrete. Die Stadtverwaltung, ALBA Braunschweig und extern beauftragte Winterdienstleister seien gerüstet und vorbereitet für Winterdiensteinsätze am kommenden Wochenende Fahrbahnen, auf den Gehwegen an städtischen Liegenschaften, Überwegen, Brücken und einer Vielzahl von Radwegen.