EU-Gericht reduziert Strafe gegen Chiphersteller Intel

Das Gericht der Europäischen Union hat eine Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission gegen den Chiphersteller Intel weiter reduziert.

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Europäischer Gerichtshof (Archiv)
Europäischer Gerichtshof (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Luxemburg. Das Gericht der Europäischen Union hat eine Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission gegen den Chiphersteller Intel weiter reduziert. Die ursprüngliche Strafe von 376 Millionen Euro wurde auf 237 Millionen Euro herabgesetzt, wie die Luxemburger Richter am Mittwoch mitteilten.


Mit der Entscheidung hatte die Kommission einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Intel festgestellt, der darauf abzielte, den Wettbewerber AMD vom Markt für x86-Mikroprozessoren auszuschließen. Sie hatte daher gegen Intel eine Geldbuße in Höhe von 1,06 Milliarden Euro verhängt. Im Rahmen eines Verweisungsverfahrens wurde diese Entscheidung vom Gericht der Europäischen Union teilweise für nichtig erklärt, was später vom Gerichtshof bestätigt wurde. Später wurde eine neue Geldbuße festgesetzt.

Das Gericht stellte jetzt fest, dass die Kommission die Kriterien der Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung korrekt angewandt hatte. Es entschied jedoch, dass die Bemessung der Geldbuße unter stärkerer Berücksichtigung der geringen Zahl der betroffenen Computer und des Zeitraums zwischen den wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen angepasst werden müsse. Die Rechtmäßigkeit des Beschlusses von 2023 wurde dabei nicht infrage gestellt.