EuGH verurteilt Ungarn wegen Asylpolitik

Der Europäische Gerichtshof hat Ungarn wegen seiner Asylpolitik zu einer Geldbuße verurteilt.

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Ungarische Polizei an einer Mauer mit Stacheldraht (Archiv)
Ungarische Polizei an einer Mauer mit Stacheldraht (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof hat Ungarn wegen seiner Asylpolitik zu einer Geldbuße verurteilt. Das Land müsse einen Pauschalbetrag von 200 Millionen Euro zahlen, teilten die Luxemburger Richter am Donnerstag mit. Hinzu komme ein Zwangsgeld von einer Million Euro für jeden Tag des Verzugs wegen Nichtdurchführung eines Urteils des Gerichtshofs.


Im Dezember 2020 hatte der EuGH einen Verstoß Ungarns gegen das Unionsrecht im Bereich der Verfahren für die Zuerkennung des internationalen Schutzes und der Verfahren zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger festgestellt. In der Entscheidung von Donnerstag stellte der Gerichtshof fest, dass Ungarn nicht die Maßnahmen ergriffen habe, die zur Durchführung des Urteils von 2020 erforderlich seien.

Konkret geht es um den Zugang zum Verfahren auf internationalen Schutz, das Recht von Personen, die diesen Schutz beantragen, bis zu einer endgültigen Entscheidung über ihren Rechtsbehelf gegen die Ablehnung ihres Antrags in Ungarn zu bleiben, und die Abschiebung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger. Ungarn umgehe unter Verstoß gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit bewusst die Anwendung der gemeinsamen Politik der Union im Bereich des internationalen Schutzes insgesamt sowie die Anwendung der Vorschriften über die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, so der EuGH.

Dieses Verhalten stelle eine "erhebliche Bedrohung" für die Einheit des Unionsrechts dar, die sowohl private Interessen, namentlich diejenigen der Asylbewerber, als auch das öffentliche Interesse außerordentlich schwer beeinträchtige, so das Gericht. Insbesondere liege in der Vertragsverletzung Ungarns ein schwerer Verstoß gegen den Grundsatz der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten vor (C-123/22).


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