Experten-Frage: Sind zugeschneite Verkehrszeichen weiterhin gültig?

Manchmal lässt sich nur schwer erraten, welches Gebot sich unter dem Schneeüberzug versteckt.

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Symbolbild | Foto: Alexander Panknin

Region. Sind Verkehrsschilder so verschneit, dass diese nicht mehr lesbar sind, ist das nicht automatisch ein Freibrief für verkehrswidriges Verhalten. Solange die Bedeutung der Schilder anhand ihrer Form eindeutig erkennbar sind, haben diese auch weiterhin Gültigkeit. Doch wie verhält es sich mit Schildern, die aufgrund ihrer Form gleich mehrere Bedeutungen haben können?



Wie der ADAC in einer Presseinformation erklärt, sind Schilder, die aufgrund ihrer charakteristischen Form erkennbar sind, auch in verschneitem Zustand gültig. Das trifft zum Beispiel auf das achteckige Stoppschild oder das auf der Spitze stehende, dreieckige Verkehrszeichen "Vorfahrt achten" zu.

Doch bei Schildern, die allein durch ihre Form mehrere Bedeutungen haben können, sehe das anders aus. So lässt sich bei dreieckigen Gefahren- sowie den runden Verbots- oder Beschränkungszeichen nur schwer erraten, was auf ihnen steht, wenn der Schnee dies verdeckt. Sind solche Schilder zugeschneit oder stark verdreckt, könne, so der ADAC, vom Verkehrsteilnehmer nicht erwartet werden, sie zu befolgen. Das würde allerdings nicht für Ortskundige gelten, die wissen welche Geschwindigkeiten dort angesagt sind.

Und was ist mit Parkscheinen?


Und noch ein hilfreicher Hinweis: Wenn Parkausweise oder Parkscheiben durch den Schnee nicht mehr sichtbar sind, riskiert man laut den Verkehrsexperten des ADAC kein Bußgeld. Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass diese so im Fahrzeug angebracht werden müssen, dass sie unter Normalbedingungen von außen gut sichtbar sind.


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