Fall "Maddie" - Erneut Zeugenaufruf gestartet

BKA und Staatsanwaltschaft Braunschweig suchen Zeugen, die zur Zeit von Maddies Verschwinden in Portugal Kontakt zu dem verdächtigen Christian B. hatten.

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In diesem Haus soll Christian B. 2007 in Portugal gewohnt haben.
In diesem Haus soll Christian B. 2007 in Portugal gewohnt haben. | Foto: BKA

Region. Am 3. Mai 2007 verschwand die zu diesem Zeitpunkt dreijährige Madeleine "Maddie" Beth McCann spurlos aus einer Hotelanlage in Praia da Luz in Portugal. Wie schon häufiger berichtet, ermitteln Bundeskriminalamt (BKA) und Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen des Verdachts des Mordes gegen den heute 45-jährigen Christian B., der derzeit wegen eines anderen Vergehens im Gefängnis sitzt. Am gestrigen Mittwoch wurde in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst" nicht nur auf die aktuellen Anklagen in anderen Fällen (regionalHeute.de berichtet) hingewiesen. Auch im Fall "Maddie" wurde der Zeugenaufruf erneuert.



Christian B. lebte zwischen 1995 und 2007 mehr oder weniger dauerhaft an der Algarve, unter anderem für einige Jahre in einem Haus zwischen Lagos und Praia da Luz, heißt es in dem Fahndungsaufruf des BKA. Er sei in diesem Zeitraum im Raum Lagos mehreren Gelegenheitsjobs, unter anderem in der Gastronomie, nachgegangen. Darüber hinaus lägen Anhaltspunkte vor, wonach er seinen Lebensunterhalt auch durch die Begehung von Straftaten wie Einbruchdiebstählen in Hotelanlagen und Ferienwohnungen sowie Drogenhandel bestritten haben soll.

Was wussten Kontaktpersonen?


Weiterhin sei der Tatverdächtige in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Den meisten seiner Kontaktpersonen dürfte dies nicht bekannt sein, so das BKA.

Der Jaguar hatte später ein Augsburger Kennzeichen. Zur Tatzeit ist die Zulassung unbekannt.
Der Jaguar hatte später ein Augsburger Kennzeichen. Zur Tatzeit ist die Zulassung unbekannt. Foto: BKA


Einige der damals von ihm genutzten Fahrzeuge, verschiedene Anlaufpunkte sowie eine portugiesische Mobilfunknummer seien den ermittelnden Behörden bekannt. Im Rahmen der Aufklärung der Tatumstände gehe es insbesondere um die Feststellung des tatsächlichen Aufenthaltsortes des Beschuldigten zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt, der zwischen 21:10 und 22 Uhr am 3. Mai 2007 liegt.

Der Tatverdächtige habe zu dieser Zeit einen dunkelfarbenen Jaguar XJR 6 sowie einen weiß-gelben VW T3 Westfalia mit portugiesischer Zulassung genutzt. Über die konkrete Zulassung des Jaguars vor der Tat liegen keine Erkenntnisse vor, die letzte bekannte Zulassung nach dem Tattag war von der Stadt Augsburg. Es liegen Hinweise vor, wonach B. eines dieser Fahrzeuge zur Begehung der Tat genutzt haben könnte.

Auch dieser VW Bus wurde von Christian B. genutzt.
Auch dieser VW Bus wurde von Christian B. genutzt. Foto: BKA


Darüber hinaus nutzte der Verdächtige im fraglichen Tatzeitraum mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die portugiesische Mobilfunknummer +351 912 730 680. Mit einer bislang unbekannten Person wurde am Tattag zu einer tatrelevanten Zeit im Bereich von Praia da Luz ein Telefonat geführt. Der Gesprächsteilnehmer nutzte hierbei die portugiesische Rufnummer +351 916 510 683. Der Nutzer dieser Nummer kommt als wichtiger Zeuge in Betracht, hielt sich während des Telefonats aber nicht in dem Bereich auf.

Die Fragen der Ermittler


Das Bundeskriminalamt sowie die Staatsanwaltschaft Braunschweig stellen folgende Fragen: Können Sie Angaben zu den vom Tatverdächtigen genutzten Fahrzeugen machen beziehungsweise haben Sie diese Anfang Mai 2007 gesehen oder haben Kenntnis über ihre Abstellorte im genannten Zeitraum? Können Sie Angaben zu den genannten Rufnummern oder deren Nutzern im Mai 2007 machen? Können Sie Angaben zu den abgebildeten Häusern, Zimmern oder sonstigen Anlaufpunkten machen (weitere Fotos finden Sie hier)? Haben Sie sich Anfang Mai 2007 an der Algarve aufgehalten und verfügen noch über Bildmaterial wie Urlaubsfotos oder Videos? Standen Sie in Kontakt zu einer Person, welche in Verbindung zu den gezeigten Fahrzeugen, Gebäuden und Telefonnummern stand und können Sie Angaben zu deren Aufenthalt Anfang Mai 2007 machen? Wurden Sie möglicherweise selbst Opfer einer Straftat durch diese Person?

So lebte Christian B..
So lebte Christian B.. Foto: BKA


Weiterhin besteht Anlass zur Annahme, dass es neben dem Täter selbst noch weitere Personen gibt, welche über konkretes Wissen zum möglichen Tathergang und Ablageort der Leiche verfügen. Diese Personen werden ausdrücklich gebeten, sich zu melden und ihr Wissen mitzuteilen. Auf Wunsch besteht auch die Möglichkeit der Prüfung, diese Hinweise vertraulich zu behandeln. Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat führen, ist eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro ausgelobt.


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