Feier abgesagt oder verschoben - Das müssen Verbraucher jetzt wissen

War eine Hochzeit oder ein runder Geburtstag geplant, stehen die Veranstalter derzeit vor der Ungewissheit ob und wie ihre Feiern stattfinden können. Nicht selten werden diese dann verschoben oder sogar gänzlich abgesagt.

von Julia Seidel


Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Alexander Panknin

Region. Die vom Land erhobenen Maßnahmen und Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus betreffen derzeit viele Bereiche. So sind unter anderem Feierlichkeiten davon betroffen. Besonders Hochzeitspaare sitzen derzeit auf heißen Kohlen, ob die Feier wie geplant stattfinden kann, doch auch Geburtstage und andere große Feiern stehen vor der Ungewissheit. Doch was geschieht, wenn die Feier verschoben oder abgesagt werden muss? regionalHeute.de fragte bei der Verbraucherzentrale nach.


Demnach sei die Situation für Verbraucher und Anbieter derzeit gleichermaßen schwer einzuschätzen. "Wenn eine Feier in diesen Tagen ausfällt, muss für jede einzelne „Leistung“ (Location, Verpflegung, DJ, Fotografie, und so weiter) die Frage gestellt werden, ob diese Leistung zum Zeitpunkt der Feier erbracht werden darf oder behördlich verboten ist. Dies regelt in Niedersachsen gerade eine Verordnung, die sich aber aufgrund der zahlreichen aktuell geplanten oder diskutierten „Lockerungen“ sehr häufig ändert. Sagen Verbraucher eine Feier frühzeitig ab, verlangen Anbieter teilweise Stornokosten. Hier müssen Verbraucher ihre Verträge genau lesen und sich im Zweifel beraten lassen", erklärt Tiana Preuschoff von der Verbraucherzentrale Niedersachsen gegenüber regionalHeute.de.

Gebühren bei Verschiebung der Feier


Eine "Umbuchungsgebühr" für die Verschiebung einer Feier sei gesetzlich in dieser Form nicht geregelt. Grundsätzlich sei jede "Umbuchung" ein neuer Vertrag. "Es kann aber vertraglich, zum Beispiel über AGB vereinbart werden, dass für bestimmte Änderungen eine Pauschale erhoben wird", so Preuschoff weiter. Für eine Buchung im nächsten Jahr erheben einige Dienstleister höhere Preise. Wegen des Grundsatzes der Vertragsfreiheit könnten Preise und Gebühren oder Servicepauschalen auch erst einmal frei vereinbart werden. Kleine Einschränkung: Preise und Gebühren innerhalb eines bestehenden Vertragsverhältnisses können nicht ohne Weiteres einseitig geändert werden, so die Verbraucherzentrale weiter.

Wo gibt es Hilfe?


Verbraucher, die eine Feier verschieben oder absagen müssen, sollten in erster Linie mit ihrem jeweiligen Vertragspartner nach einer Lösung suchen. Doch auch die Verbraucherzentrale Niedersachsten steht Ratsuchenden zur Seite. Seit dem 18. Mai seien zusätzlich zum telefonischen und digitalen Angebot auch wieder persönliche Beratungen nach Terminvereinbarung möglich.


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