Ferienwohnungen: Bußgelder sind noch bis Ende Januar vermeidbar


Wer in Goslar Wohnraum zur Ferienwohnung umbaut, muss zunächst einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Wer das versäumt hat, kann es bis zum 31. Januar nachholen. Foto: Stadt Goslar/Ritter
Wer in Goslar Wohnraum zur Ferienwohnung umbaut, muss zunächst einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Wer das versäumt hat, kann es bis zum 31. Januar nachholen. Foto: Stadt Goslar/Ritter

Goslar. Ende Oktober hat die Stadtverwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass die Umnutzung von Wohnraum zu Ferienwohnungen einer Genehmigung bedarf. Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Wohnungen in Ferienwohnungen umwandeln wollen, müssen bei der Stadt einen entsprechenden Nutzungsänderungsantrag einreichen. Die Verwaltung gab den Anbietern von Ferienwohnungen, die diese Umnutzung bislang nicht beantragt haben, die Gelegenheit, dies nachzuholen. Diese Möglichkeit besteht noch bis Ende des Monats. Dies gibt die Stadt Goslar in einer Pressemitteilung bekannt.






Bis dahinwerde kein Bußgeld erhoben, nur die einmalige Gebühr zur Nutzungsänderung von 1,75 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche wird fällig. Nach dem 31. Januar starten allerdings die Kontrollen. Wer seine Nutzungsänderung bis dahin nicht bei der Stadt angezeigt habe, müsse mit einem Bußgeld rechnen. Deshalb appelliert die Stadt an die Anbieterinnen und Anbieter von Ferienwohnungen, die bisher keinen Antrag gestellt haben, dies zeitnah nachzuholen. Ansprechpartner ist Peter Malecha, Fachdienstleiter Bauordnung und Denkmalschutz, Tel. (05321) 704-508, peter.malecha@goslar.de.