Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer deutlich gestiegen

Im Jahr 2024 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Milliarden Euro festgesetzt.

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Alte und junge Frau sitzen am Strand
Alte und junge Frau sitzen am Strand | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Wiesbaden. Im Jahr 2024 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Milliarden Euro festgesetzt. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg damit 2024 gegenüber dem Vorjahr um 12,3 Prozent auf einen neuen Höchstwert, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mitteilte.


Dabei entfielen auf die festgesetzte Erbschaftsteuer 8,5 Milliarden Euro und damit 9,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Nachdem die Erbschaftsteuer im Jahr 2021 einen Spitzenwert von 9,0 Milliarden erreicht hatte, sank sie in den folgenden Jahren und stieg 2024 erstmals wieder an.

Die festgesetzte Schenkungsteuer erreichte 2024 mit 4,8 Milliarden Euro einen neuen Höchstwert und stieg gegenüber dem Vorjahr um 17,8 Prozent an. Sie steigt somit seit 2019 kontinuierlich an und hat sich seit 2021 mehr als verdoppelt.

Im Jahr 2024 wurden Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 113,2 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen sank damit 2024 gegenüber dem Höchstwert im Vorjahr um 6,8 Prozent.

Die im Vorjahresvergleich niedrigeren Veranlagungen der Erbschaften und Schenkungen beruhen unter anderem auf geringeren Vermögensübertragungen von Betriebsvermögen mit 21,5 Milliarden (-27,9 Prozent). Darunter halbierte sich das übertragene Betriebsvermögen im Wert von über 26 Millionen Euro (sogenannte Großerwerbe) auf 8,6 Milliarden Euro (-49,7 Prozent) im Jahr 2024. Des Weiteren wurden mit 7,4 Milliarden Euro 28,7 Prozent weniger Anteile an Kapitalgesellschaften veranlagt als im Vorjahr.

Hingegen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr das übertragene Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) auf 46,4 Milliarden Euro (+1,7 Prozent), das restliche übrige Vermögen (zum Beispiel Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine) auf 37,8 Milliarden Euro (+1,8 Prozent) sowie das land- und forstwirtschaftliche Vermögen auf 1,6 Milliarden Euro (+6,7 Prozent).

Aus der Gesamtsumme des übertragenen Vermögens von 114,7 Milliarden Euro ergibt sich nach Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten und sonstigem Erwerb (Erwerb durch Vermächtnisse, Verträge zugunsten Dritter, geltend gemachte Pflichtteilansprüche etc.) das steuerlich berücksichtigte Vermögen von 113,2 Milliarden Euro.

Das steuerlich berücksichtigte Vermögen durch Erbschaften und Vermächtnisse nahm 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 4,8 Prozent auf 64,1 Milliarden Euro zu. Hier wurden unter anderem 33,1 Milliarden Euro übriges Vermögen (+3,1 Prozent), 27,4 Milliarden Euro Grundvermögen (+4,0 Prozent) und 0,6 Milliarden Euro land- und forstwirtschaftliches Vermögen (+7,0 Prozent) übertragen. Das veranlagte geerbte Betriebsvermögen sank im Vergleich zum Vorjahr um 3,0 Prozent auf 4,8 Milliarden Euro. Darunter sank das übertragene geerbte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro (Großerwerbe) auf 1,2 Milliarden Euro (-13,9 Prozent).

Die Vermögensübertragungen durch Schenkungen sind hingegen um 18,6 Prozent auf 49,1 Milliarden Euro im Jahr 2024 gesunken. Insbesondere Anteile an Kapitalgesellschaften mit 5,5 Milliarden Euro (-34,1 Prozent) und geschenktes Betriebsvermögen mit 16,7 Milliarden Euro (-32,9 Prozent) wurden im Vergleich zum Vorjahr weniger veranlagt. Darunter hat sich das übertragene geschenkte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro (Großerwerbe) 2024 im Vergleich zum Vorjahr auf 7,4 Milliarden Euro (-53,0 Prozent) halbiert.

Darüber hinaus wurden im Jahr 2024 Grundvermögen von 19 Milliarden Euro (-1,4 Prozent) und restliches übriges Vermögen in Höhe von 6,6 Milliarden Euro (-6,6 Prozent) festgesetzt. Lediglich das geschenkte land- und forstwirtschaftliche Vermögen stieg im Vergleich zum Vorjahr im Jahr 2024 auf 1,0 Milliarden Euro (+6,5 Prozent) an.