Wolfenbüttel. Der Kreistag soll in seiner nächsten Sitzung am 5. Oktober das neue Überschwemmungsgebiete der Wabe im Landkreis Wolfenbüttel festsetzen. Diese Empfehlung wurde am Montag von den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Bauen und Klimaschutz einstimmig beschlossen.
Betroffene Gebiete
Ein Überschwemmungsgebiet (ÜSG) ist ein Bereich, in dem ein Hochwasserereignis statistisch gesehen mindestens einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Für die Wabe im Landkreis Wolfenbüttel soll ein solches Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden. Das Überschwemmungsgebiet beginnt am südöstlichen Rand der Gemeinde Sickte (Samtgemeinde Sickte), und endet südwestlich der Kreuzung der Bundesstraße 1 und der Landesstraße 625 in der Ortschaft Klein Schöppenstedt (Gemeinde Cremlingen).
Rechtliche Folgen
Rechtlich gesehen hat die Ausweisung eines ÜSG einige Folgen. So ist innerhalb des ÜSG zum Beispiel untersagt: Die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch (ausgenommen Bauleitpläne für Häfen und Werften), die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen, das Anlegen von Baum- oder Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorglichen Hochwasserschutzes entgegenstehen und noch einiges mehr. Den Einschränkungen entsprechend hat die Ausweisung zum Überschwemmungsgebiet auch Folgen auf den Marktwert von Grundstücken.