FFP2-Masken für Risikogruppen - Ausgabe soll noch im Dezember beginnen

Langsam zeichnet sich konkretes zur geplanten Maskenverteilaktion des Bundes ab. Viele Fragen sind jedoch noch offen.

Bürgerinnen und Bürger, die zu einer Risikogruppe gehören, sollen 15 FFP2-Masken vom Bund erhalten.
Bürgerinnen und Bürger, die zu einer Risikogruppe gehören, sollen 15 FFP2-Masken vom Bund erhalten. | Foto: Marvin König

Region. Bei einer Pressekonferenz am 16. November gab Bundeskanzlerin Angela Merkel das Vorhaben bekannt, vulnerable Personengruppen mit je 15 FFP2-Schutzmasken für den Winter auszustatten, um deren Infektionsrisiko zu minimieren. Eine Basis dafür schuf auch der Beschluss des dritten Bevölkerungsschutzgesetzes. Auch wenn noch nicht alle Punkte geklärt seien erklärt das Bundesgesundheitsministerium gegenüber regionalHeute.de, dass ein Beginn der Maskenausgabe im Laufe des Dezembers vorgesehen sei.


Die Kosten für die Masken soll der Bund übernehmen, auf die Empfänger komme nur eine geringe Eigenbeteiligung zu, deren Höhe derzeit mit Apotheken und Krankenkassen besprochen werde. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) arbeite derzeit an der Verordnung auf Basis des dritten Bevölkerungsschutzgesetzes und der Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Definition von "vulnerablen Personengruppen.

Wo wird man die Masken abholen können?


Das dritte Bevölkerungsschutzgesetz definiert einen Anspruch auf "bestimmte Schutzmasken" für Risikogruppen mit einem "signifikant erhöhten Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf" bei einer möglichen COVID-19 Erkrankung. Diesen Anspruch haben dann sowohl gesetzlich, als auch privat Versicherte. Das dritte Bevölkerungsschutzgesetz bietet jedoch keine Grundlage, bereits jetzt Schutzmasken über die Krankenkasse abzurechnen, da es sich lediglich um eine Ermächtigungsgrundlage handelt, welche dem Gesundheitsministerium die Möglichkeit einräumt, eine solche Verordnung zu erlassen. Wo Patienten dann konkret ihre Masken abholen können, beantwortete das Gesundheitsministerium nicht. Verschiedene Medien berichten jedoch, dass eine Abholung in der Apotheke vorgesehen sei.

Wer soll die Masken kriegen?


Bei der Gruppe der berechtigten Personen wolle man an den Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festhalten. Laut deren Stellungnahme wären etwa 27 Millionen Menschen in Deutschland berechtigt. Über 60-Jährige hätten demnach ein stark erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf. Männer seien überdies stärker gefährdet als Frauen. Darüber hinaus hat der G-BA eine Reihe von Vorerkrankungen ermittelt, die ebenfalls für einen schwereren Verlauf von COVID-19 prädestinieren. Dazu gehören Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, Diabetes (Typ 2), ein vorangegangener Schlaganfall, ebenso wie Patienten mit Krebserkrankung unter aktiver Chemotherapie, Menschen mit Niereninsuffizienz, Asthma oder eine Erkrankung an COPD. Weiterhin nennt der G-BA Autoimmunerkrankungen, chronische Lebererkrankungen, eine kürzlich erfolgte Organtransplantation als Risikofaktor.

Zu den nicht zwangsweise Krankheitsbedingten Faktoren zählen weiterhin Übergewicht, Rauchen und Obdachlosigkeit.

Wie weist man sein Risiko nach?


Das Bundesgesundheitsministerium erklärt gegenüber regionalheute.de, dass man gemäß der Empfehlung des G-BA die Ausgabe der Masken nicht "unnötig verkomplizieren" wolle. Stattdessen sollte die Berechtigung für seinen Anteil an den rechnerisch etwa 400 Millionen Masken anhand der Faktoren Alter, Pflegebedürftigkeit und der Chroniker-Regelung erfolgen. Der G-BA stellte hierzu in seinen Empfehlungen außerdem fest, dass es ab dem Alter von 60 Jahren ein vermehrtes Auftreten vieler anderer Risikofaktoren gebe, weshalb das Alter wohl eine besondere Rolle spielen werde.

Endgültige Sicherheit über den genauen Ablauf der Maskenausgabe wird erst die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums geben. Nach dem ursprünglichen Bund-Länder-Beschluss aus dem November sollte die Ausgabe bereits Anfang Dezember beginnen - nun also im Laufe des Dezembers.


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