FFP2-Masken für Risikogruppen: Große Verteilaktion läuft an

Ab dem heutigen Dienstag können sich Risikopatienten zunächst drei Schutzmasken aus ihrer Apotheke abholen. Hierfür genügt ein Altersnachweis.

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Bürgerinnen und Bürger, die zu einer Risikogruppe gehören, sollen 15 FFP2-Masken vom Bund erhalten.
Bürgerinnen und Bürger, die zu einer Risikogruppe gehören, sollen 15 FFP2-Masken vom Bund erhalten. | Foto: Marvin König

Region. Über 60-Jährige und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen können ab dem heutigen Dienstag lediglich durch Vorlage eines Altersnachweises oder durch "nachvollziehbare Darlegung ihres Anspruches durch Eigenauskunft" kostenfrei drei FFP2-Schutzmasken in ihrer Apotheke erhalten. Die entsprechende Verordnung wurde am gestrigen Mittwoch durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgestellt und ist am heutigen Donnerstag in Kraft getreten. Die Ausgabe der zwölf weiteren im Vorfeld angekündigten Masken erfolgt in zwei Schritten im neuen Jahr. Hier beträgt die Eigenbeteiligung dann pro Schritt jeweils zwei, also insgesamt vier Euro. Die Berechtigten erhalten im neuen Jahr ein Schreiben von ihrer Krankenkasse, das in der Apotheke vorgelegt werden muss.


Die drei Masken für die Weihnachtsfeiertage haben laut Gesundheitsminister Spahn einen Warenwert von insgesamt 18 Euro. Der Anspruch darauf erlischt zum 31. Dezember 2020, ab dann sollen berechtigte Personen "fälschungssichere Coupons" von ihren Krankenkassen erhalten, um den Anspruch auf die weiteren Schutzmasken in der Apotheke nachzuweisen. "Risikogruppen in der Pandemie bestmöglich zu schützen ist und bleibt unser oberstes Ziel. Das gilt auch und gerade in der Weihnachtszeit", erklärt Spahn und fügt hinzu: "Wir wurden vor die Frage gestellt, ob wir vor oder zu Weihnachten die besonders schutzbedürftigen mit Masken versorgen können oder warten sollen, bis wir alle fälschungssicheren Coupons gedruckt und zugesendet haben. Da haben wir uns für eine pragmatische Lösung entschieden, um Schutz möglich zu machen." Das Bundesgesundheitsministerium stellt den Krankenkassen lediglich Vordrucke für die Coupons zur Verfügung. Die Krankenkassen stellen dann anhand der bei ihnen gespeicherten Patientendaten den Anspruch des Versicherten fest. Das sei unabhängig davon, ob die Krankenversicherung gesetzlich oder privat erfolgt.

Wer ist berechtigt?


Berechtigt sind laut Verordnung alle Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei denen bestimmte Vorerkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen. Hierzu gehören die Lungenerkrankung COPD, Asthma, chronischer Herz- oder Niereninsuffizienz, ein erlittener Schlaganfall, Diabetes Typ 2, eine Krebserkrankung, sowie kürzlich erfolgte Organ- oder Stammzellentransplatationen und Risikoschwangerschaften. Während der Ausgabe der ersten drei Masken sollen Risikopatienten unter 60 Jahren ihrem Apotheker oder ihrer Apothekerin darlegen, dass sie an einer solchen Erkrankung leiden. Die Apothekenkräfte entscheiden dann auf Vertrauensbasis.

Masken-Ausgabe in drei Etappen


Während für die drei kostenlosen Masken bis Ende Dezember 2020 keine Eigenbeteiligung fällig wird, fällt für die weiteren zwölf Masken eine Eigenbeteiligung von zwei Euro pro Sechserpaket an. Die Ausgabe soll in zwei Etappen erfolgen - die ersten sechs Masken können nach Erhalt des Coupons von der Krankenkasse ab dem 1. Januar 2020 abgeholt werden, das zweite Paket soll ab dem 16. Februar 2021 ausgegeben werden. Die Apotheken sollen die fälschungssicheren Coupons dann prüfen und einbehalten. Diese Dokumente werden von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt. "Damit wollen wir verhindern das auf Kosten der schwächsten Geschäfte machen wollen, deswegen die Coupons", erläutert Spahn dazu. Die gestaffelte Ausgabe soll vor außerdem sicherstellen, dass auch immer genügend Schutzmasken in den Apotheken für alle immerhin 27 Millionen berechtigten Bundesbürger in den insgesamt 19.000 Apotheken in Deutschland verfügbar sind.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (Archivbild)
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (Archivbild) Foto: Werner Heise



"FFP2 Masken sind kein Freifahrtschein dafür unachtsam zu sein, aber sie senken die Gefahr einer Ansteckung erheblich."

- Bundesgesundheitsminister Jens Spahn



Ausgegeben werden Masken mit FFP2- Schutzstandard oder Masken "mit vergleichbarer Qualität", so Spahn. Man wolle zwar verstärkt auf inländische Produktion (wie zum Beispiel aus Wolfenbüttel) setzen, Produkte aus Ländern wie die USA und Kanada, Australien, Neuseeland und Japan hätten jedoch ähnliche Standards und seien ebenso "verkehrsfähig", wie die Verordnung es beschreibt. Es handelt sich dabei jeweils um sogenannte "Partikelfiltrierende Halbmasken", die im Gegensatz zu herkömmlichen Masken aus Stoff oder OP-Masken nicht nur das Gegenüber vor möglicherweise infektiösen Tröpfchen schützen können, sondern auch den Träger selbst vor einer Infektion mit dem Coronavirus und anderen Virenerkrankungen bewahren. Dennoch warnt Minister Spahn: "FFP2 Masken sind kein Freifahrtschein dafür unachtsam zu sein, aber sie senken die Gefahr einer Ansteckung erheblich." Er bekräftigte noch einmal, dass das "aufeinander aufpassen" noch immer die wirkungsvollste Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie sein und trotz der insgesamt 2,5 Milliarden Euro teuren Masken-Aktion Kontakte weiterhin minimiert werden sollten.


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