Region. Seit dem gestrigen Montag wandern die inzwischen gewohnten Stoffmasken in ganz Deutschland in die Schublade. Durch die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen dürften in den meisten Fällen nur noch medizinische Schutzmasken getragen werden. Gerade die etwas teureren FFP2-Masken erfreuen sich dabei wachsender Beliebtheit, da sie neben dem Fremdschutz auch einen Eigenschutz versprechen. Jedoch sind auch viele Fakes im Umlauf, die sich aber anhand von fünf Kriterien leicht erkennen lassen.
Das Konzept der Mund-Nasen-Bedeckung ist inzwischen nahezu jedem geläufig - textile Alltagsmasken schützen nicht einen selbst, sondern das Gegenüber vor einer möglichen eigenen Infektion. FFP2-Masken bieten auch einen Eigenschutz, was sie angesichts der noch immer prominent aus vielen Stoffmasken herausragenden Nasen attraktiv wirken lässt. Bei unbedeckter Nase bietet keine Maske einen Schutz - weder für sich, noch für das Gegenüber.
Echte Schutzmasken erkennen
Die Schwierigkeiten bei FFP2-Masken ergeben sich schon beim Kauf. So gibt es beispielsweise auch mit FFP2 vergleichbare, ausländische Standards wie KN95 (China) oder N95 (USA), außerdem war während der Mangelsituation im vergangenen Jahr auch eine Zulassung von Masken als "Corona-Pandemie-Atemschutzmaske" möglich, auch diese Masken qualifizieren sich nach wie vor als persönliche Schutzausrüstung oder eben als "medizinische Maske". Die neue Niedersächsische Verordnung macht hier keine genauen Vorschriften und spricht lediglich von "medizinischen Masken". Atemschutzmasken mit Ausatemventil seien hingegen nicht zulässig.
Der Standard FFP2 schreibt vor, dass mindestens 94 Prozent der Aerosole und Partikel zurückgehalten werden. Für diese Norm muss die Maske eine Baumusterprüfung bei einer sogenannten "Benannten Stelle" wie beispielsweise der DEKRA bestehen. Die DEKRA informiert in einer Pressemitteilung über weitere Details. Eine FFP2-Maske erkenne der Käufer an einem dauerhaften Aufdruck auf der Maske und der Verpackung mit jeweils folgenden Angaben:
• CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Nummer, zum Beispiel „CE 0158“ für DEKRA
• Die Norm „EN 149:2001+A1:2009“
• Maskenklasse „FFP2“
• Produktname oder Produktnummer
• Name oder Warenzeichen des Herstellers.
Eine ordnungsgemäß gekennzeichnete FFP2-Maske. Interessant hieran: Die Prüfstelle für CE0194 findet sich nicht mehr in der europäischen Datenbank - Sie gehört zur INSPEC International Ltd. in London. Großbritannien ist jedoch kein Teil der EU mehr. Foto: Marvin König
Welche Prüfstelle sich hinter der vierstelligen Nummer verbirgt, kann in der NANDO-Datenbank der Europäischen Kommission nachgeschlagen werden.
KN95-Masken und weitere Standards
KN95- und N95-Masken seien FFP2-ähnlich, müssen aber nicht die strengen Testanforderungen der europäischen Norm EN 149 erfüllen. Sie können in Deutschland als CPA-Masken verkehrsfähig sein, wenn sie einen CPA-Schnelltest bestanden haben und die Bestätigung der Marktüberwachung vorliegt.
Es gebe auch verkehrsfähige Masken, die nach mehreren Standards geprüft wurden und häufig auf dem Markt zu finden sind. Sie tragen dann die Angaben für beide Normen: also zum Beispiel „KN95“ und „GB 2626“ sowie „FFP2“ mit Verweis auf „EN 149“ sowie eine CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Nummer von einer in der EU anerkannten Benannten Stelle.
So lassen sich für den deutschen Markt zugelassene CPA-Masken erkennen:
• Es gibt einen Aufdruck auf der Maske oder der kleinsten Verpackungseinheit
• Bezeichnung als „Corona-Pandemie-Atemschutzmaske“ („CPA-Maske“) mit Revisionsnummer des Prüfgrundsatzes (0 bis 2)
• Keine CE-Kennzeichnung
• Keine Angabe der Norm „EN 149“
• Kein Aufdruck „FFP“ auf der Maske oder Verpackung
• Der Hersteller oder Inverkehrbringer ist ersichtlich.
• Der Händler muss die Nachweise über die Verkehrsfähigkeit vorweisen können.
Medizinische Masken (OP-Masken)
Medizinische Masken sind keine persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie FFP-Masken. Diese sogenannten OP-Masken bieten Fremdschutz, aber nur geringeren Schutz für den Träger gegen Aerosole und Tröpfen. Sie tragen eine CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt auf der Verpackung.
Vier grobe Fehler beim Tragen von FFP2-Masken
"Falsch oder nachlässig angelegte FFP-Masken bieten keinen oder nur geringen Schutz vor Ansteckung und sind gefährlich für den Träger und die Umgebung"
Die DEKRA hebt hervor, dass Anwender unbedingt die Gebrauchshinweise zum korrekten, passgenauen Anlegen, der Benutzungsdauer und der Entsorgung beachten sollten. "Falsch oder nachlässig angelegte FFP-Masken bieten keinen oder nur geringen Schutz vor Ansteckung und sind gefährlich für den Träger und die Umgebung", so die DEKRA.
Das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt vier wichtige Tipps zum Umgang mit der Maske. Reguläre, nach EN 149 geprüfte FFP2-Masken dürfen nur mit einer Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache verkauft werden. Diese beschreibt genau, wie die Maske anzulegen ist. Die Gebrauchsanleitung, die der kleinsten handelsüblichen Packung beiliegen muss, sollte beim Kauf der Maske also unbedingt nachgefragt und vor der ersten Verwendung sorgfältig gelesen werden. Nur so wird eine optimale Schutzwirkung der Maske erreicht.
Der Bart muss weg
Rasieren: Was viele nicht wissen: Häufig ist nicht das Filtermaterial das Problem, sondern der Dichtsitz. Damit eine Maske wirkt, muss sie eng am Gesicht anliegen. "Bärte oder Vernarbungen im Bereich der Maskendichtlinie beeinträchtigen daher die Schutzwirkung von FFP2-Masken", so IFA-Experte Dr. Peter Paszkiewicz. Er erklärt, wie der richtige Sitz der Maske geprüft werden kann: "Beim Luftholen sollte die Maske an das Gesicht angesogen werden", so Paszkiewicz. "Wenn man dagegen einen Luftstrom am Gesicht spürt, sitzt die Maske nicht gut."
Wiederverwenden von FFP2-Masken
Masken mit der Kennzeichnung FFP2 R sind wiederverwendbar. Wie lange und wie oft das möglich ist, bestimme vor allem der Umgang mit der Maske. Dabei sei auf größtmögliche Hygiene zu achten. Paszkiewicz: "Setzen Sie die Maske auf und ab, ohne dabei die Innenseite oder den Dichtrand zu berühren und bewahren Sie sie nach dem Einsatz gut belüftet auf. Dann ist eine wiederholte kurzzeitige Benutzung für mehrere Tage möglich." Bei den OP-Masken handele es sich hingegen um Einwegprodukte, die nach jeder Verwendung ausgetauscht werden sollten.
Bei Unsicherheiten mit dem Hausarzt sprechen
Wenn nötig, ärztlichen Rat einholen: Meistens werden FFP2-Masken nur für die Fahrt mit dem Bus oder der Bahn oder den Einkauf im Supermarkt aufgesetzt. "Für die meisten Menschen dürfte die damit verbundene Belastung unkritisch sein", schätzt Paszkiewicz. "Wer aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen unsicher ist, dem empfehlen wir die Rücksprache mit dem Hausarzt." Die DGUV hat eine Empfehlung für die maximale Tragedauer von FFP2-Masken herausgegeben: Die maximale Tragezeit beträgt grundsätzlich längstens zwei Stunden mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten. Bei einer FFP-Maske ohne Ausatemventil beträgt die maximale Tragezeit längstens 75 Minuten mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten.
Streitthema Aufbereitung
Von den vielerorts kursierenden Tipps zur Aufbereitung von Masken für eine Wiederverwendung rät der IFA-Fachmann ab. Es sei nicht auszuschließen, dass solche Behandlungen die Filterleistung erheblich beeinträchtigen oder ganz zunichtemachen. Das Universitätsklinikum ist anderer Ansicht - Dort sei in einem Versuch nachgewiesen worden, dass eine bis zu fünffache Aufbereitung der Maske und ihrer Filterwirkung nicht wesentlich schade. Dafür haben die Wissenschaftler die Masken für 15 Minuten auf genau 121 Grad erhitzt. Da dieser Versuch unter Laborbedingungen stattfand, kann jedoch für Privatanwender keine Garantie über mögliche Risiken gegeben werden.
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