Region. Am gestrigen Sonntag wäre die Verordnung der Landesregierung zur Eindämmung des Coronavirus ausgelaufen. Diese wurde nun durch die Landesregierung um eine weitere Woche verlängert. Dennoch gibt es bereits jetzt einige kleinere Änderungen der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Eine neue, verschlankte und vereinfachte Verordnung soll dann am Freitag vorgestellt werden, wie Anke Pörksen, Sprecherin der Landesregierung und Staatssekretärin in der Pressekonferenz am vergangenen Freitag berichtete. Die vorgestellten Änderungen treten am heutigen Montag in Kraft.
Wie Jens-Martin Weißer, Referatsleiter für Recht und Verfassung in der Staatskanzlei weiter berichtet, gebe es nur wenige Änderungen, auf die sich die Bevölkerung ab Montag einstellen kann. Unter anderem zähle dazu, dass die private Kinderbetreuung erleichtert werden soll. So sollen die zu betreuenden Kinder einfacher fluktuieren können. Dies bedeutet, dass die Kinder, die bisher in privaten Fünfer-Gruppen betreut werden können nun alle aus mehr als drei Haushalten stammen können. Außerdem können ausscheidende Kinder in der Gruppe durch andere ersetzt werden. Die Höchstgrenze von fünf bleibt jedoch bestehen.
Darüber hinaus entfalle die Pflicht für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei kulturellen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, insbesondere in Theatern, Opern und Kinos in der Zeit, in der man sitzt. Während diese Erleichterung für Besucher von Theatern und Opern lediglich dem persönlichen Komfort diene, habe sie in Bezug auf Kinos eine existenzsichernde Funktion, da hier etwa 40 Prozent des Umsatzes über den Verzehr von Popcorn und Getränken eingefahren werde. Diese Regelung gilt ausschließlich für die Zeit, in der man sitzt.
Sport in festen Kleingruppen erlaubt
Sport in Sportanlagen ist wieder zulässig in festen Kleingruppen bis zu 30 Personen. "Damit kann man grundsätzlich alle Mannschaftssportarten trainingsmäßig ausüben und auch Fußball elf gegen elf spielen", so Weißer. Wichtig sei dabei jedoch, dass die Kleingruppen aus festen Personen bestehen.
Kontaktsport sei somit erlaubt, wenn er in festen Gruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt. Die Kontaktdaten der Teilnehmer sind dabei zwecks Nachverfolgung festzuhalten. Gleiches gelte für die Sportausübung im öffentlichen Raum. Auch dort gelte es sich in festen Gruppen zu treffen. Bei Sportveranstaltungen sind nun ab Montag bis zu 500 Zuschauer erlaubt, wenn jeder einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalte, die weder zum eigenen Hausstand noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als zehn Personen gehört. Bei einer Anzahl an Zuschauern, die höher als 50 ist, gelten strengere Regeln wie das Zuschauen im Sitzen und die Dokumentation der Anwesenden
Es sei immer eine Abwägung zwischen der Risikominimierung und dem kulturellen und wirtschaftlichen Leben, wie Anke Pörksen mitteilt. Daher habe man sich zu diesem Schritt entschlossen. Dennoch hat sie noch einmal auf eine Aussage von Stephan Weil hingewiesen. "Wir wollen nicht die größten Lockerer werden". Alle anderen Beschränkungen bleiben weiterhin bestehen.
Ebenso gibt es für Personen aus dem Kreis Warendorf gute Neuigkeiten: Die Reisebeschränkungen für Warendorf werden ab dem morgigen Samstag wieder aufgehoben. Die Beherbergungsverbote für Personen aus Gütersloh bleiben bestehen.
Weitere Änderungen werden kommenden Freitag bekannt gegeben und treten dann ab Montag, 13. Juli in Kraft.
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