Region. Die niedersächsischen Finanzämter beginnen ab morgigem Dienstag, den 25. März mit der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019. Die Bearbeitung von Steuererklärungen und Anträgen sei derzeit nicht von Einschränkungen aufgrund des Coronavirus betroffen und erfolge weiterhin. Dies teilt das Landesamt für Steuern Niedersachsen mit.
Die Bereitstellung der Programme habe sich bundesweit verzögert, da umfangreiche Programmanpassungen erforderlich waren. Ab dem Veranlagungszeitraum 2019 berücksichtige die Finanzverwaltung elektronisch übermittelte Daten (zum Beispiel zu Kranken- und Sozialversicherungsbeiträgen) automatisch in den Einkommensteuerbescheiden. Die ersten Bescheide werden ab der 15. Kalenderwoche (Karwoche) versendet werden.
Elektronische Daten automatisch übermittelt
Die Bearbeitung von Steuererklärungen und Anträgen sei derzeit nicht von Einschränkungen aufgrund des Corona-Virus betroffen und erfolge weiterhin. Die Besetzung in den Finanzämtern sei jedoch - wie in vielen anderen Behörden und Betrieben - erheblich ausgedünnt. Die Einschränkungen seien daher auch in der Steuerverwaltung deutlich spürbar, mit Verzögerungen in der Bearbeitung von Steuererklärungen sei grundsätzlich zu rechnen.
Möglichst keine Rückfragen
Momentan erreiche die Finanzämter zudem eine Antragsflut unter anderem wegen Stundungen und Anpassungen von Vorauszahlungen. Die Steuerbürger werden deshalb gebeten, möglichst von Rückfragen (insbesondere telefonischen Rückfragen) abzusehen und sich nur in wichtigen und besonders dringenden Fällen an ihr Finanzamt zu wenden, damit genügend Zeit bleibt, die Anträge und Steuererklärungen zu bearbeiten.
"ELSTER" nutzen
Sollen Steuererklärungen abgegeben werden, Einsprüche, Anträge auf Fristverlängerung, Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen gestellt werden, die Änderung der Adresse, die Änderung der Bankverbindung oder sonstige Mitteilungen an das Finanzamt übermittelt werden, wird empfohlen, hierfür das Internetangebot der Steuerverwaltungen „ELSTER" (www.elster.de) oder ein vergleichbares Softwareangebot kommerzieller Anbieter zu verwenden.
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