Goslar. Nach einer Mitteilung des Niedersächsischen Finanzministeriums genügt als Nachweis für steuerbegünstigte Zuwendungen, die bis zum 30. November auf ein Spendenkonto für Hochwasseropfer eingezahlt wurden, der Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking.
Die Vorlage einer sogenannten Spendenquittung ist für die Steuererklärung nicht erforderlich. Der Landkreis Goslar wird für eingegangene Spenden deshalb ab sofort keine entsprechenden Quittungen mehr ausstellen. Bei der Überweisung kann im Verwendungszweck deshalb auf die Angabe der Adresse verzichtet werden.
Hochwasser: Land legt vereinfachtes Spendenverfahren fest
Symbolfoto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein