Fingerabdruck-Pflicht für Ausweisdokumente beschlossen

Der Bundesrat stimmte in der vergangenen Woche den neuen Vorgaben für Personalausweise und Reisepässe zu, die der Bundestag am 5. November beschlossen hat. Ziel ist es die Dokumente vor Fälschungen und Manipulation zu schützen.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung am 27. November dafür die Vorgaben für Personalausweise und Reisepässe anzupassen. Dazu gehören unter anderem eine Speicherpflicht für zwei Fingerabdrücke im Chip des Ausweisdokuments und die digitale Zusendung von Passbildern an die Passbehörde, wie der Homepage des Bundesrates zu entnehmen ist. Ziel ist es die Ausweisdokumente vor Fälschungen und Manipulationen zu schützen.


So trete die Speicherpflicht für Fingerabdrücke ab dem 2. August 2021 in Kraft. Gleichzeitig werde eine entsprechende EU-Verordnung die Speicherpflicht europaweit vorgeben. Ebenso seien ab Mai 2025 nur noch digitale Passbilder möglich. Diese sollen durch eine sichere Übermittlung an die Behörde gesendet werden. Dabei werde auch geprüft, ob das Foto biometrietauglich ist. Darüber hinaus soll es auch die Möglichkeit geben Passbilder vor Ort in Behörden zu erstellen. Dies solle jedoch keinen Zwang darstellen.

Änderungen der Geschlechtsangabe


Weitere Neuerungen gebe es in Hinsicht auf die Geschlechtsangaben in den Dokumenten. So könnten Personen, die weder männlich noch weiblich seien ein X eintragen lassen. Damit würden die Angaben im Reisepass sowie im ausländerrechtlichen Dokument den Standard-Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation angepasst.

Außerdem sollen Kinderreisepässe in Zukunft nur noch ein Jahr gültig sein, könnten jedoch mehrmals um jeweils ein Jahr verlängert werden. Daneben sei weiterhin die Beantragung eines sechs Jahre gültigen, biometrietauglichen Passes möglich.

Das Gesetz werde nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und soll dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden, womit es im Wesentlichen in Kraft gesetzt wird. Lediglich die Speicherpflicht der Fingerabdrücke sowie die Vorgaben zur elekrtronischen Fotoübermittlung treten später in Kraft.


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