Region. Das Geschäftsgebaren einiger Fitnessstudios hat bereits während des Lockdowns viele Mitglieder verärgert (regionalHeute.de berichtete). Nun sorgt ein Betreiber für neuen Frust: Die Fitnessland GmbH erhöht die Mitgliedsbeiträge über Nacht um bis zu 50 Prozent. Doch diese einseitige Vertragsänderung kann der Anbieter nicht ohne Weiteres durchsetzen, teilt die Verbraucherzentrale Niedersachsen in einer Pressemitteilung mit.
Irritiert und verärgert hätten sich Kundinnen und Kunden der Fitnessland GmbH an die Verbraucherzentrale gewandt. Erst am Abend vor dem Inkrafttreten habe der Anbieter über die Preisanpassung aufgeklärt – per E-Mail-Newsletter. Andere Mitglieder hätten gar keine Information erhalten. „So überraschend den Mitgliedsbeitrag anzuheben, ist unzulässig“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die Möglichkeit haben, auf solch eine Änderung zu reagieren.“ Daher sei bei Vertragsanpassungen grundsätzlich eine angemessene Frist einzuhalten.
Auf Rechten bestehen und Erhöhung widersprechen
Die Preiserhöhung sei aber noch aus einem anderen Grund unwirksam: „Der Betreiber hat kein Recht, bestehende Verträge einseitig zu ändern“, sagt Preuschoff. In den vorliegenden Fällen fehle der dafür notwendige Änderungsvorbehalt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). „Die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags ist daher nicht zulässig und könnte nur als neues Angebot formuliert werden, dem die Mitglieder zustimmen müssten.“ Die Rechtsexpertin rät den Kundinnen und Kunden daher, die Preiserhöhung nicht zu akzeptieren. „Betroffene sollten auf jeden Fall Widerspruch einlegen und sich dabei auf die fehlende rechtliche Grundlage beziehen.“ Auch können sie eine Bestätigung vom Betreiber verlangen, dass der Vertrag unverändert weiterläuft.
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