Fitnessstudio klagt: Ist die Schließung noch verhältnismäßig?

Ein niedersächsisches Gericht hat entschieden, dass die pauschale Schließung von Fitnessstudios unverhältnismäßig sei. Das Gesundheitsministerium will Rechtsmittel gegen die Eilentscheidung einlegen.

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Region. Ein Fitnessstudiobetreiber in Osnabrück hat erfolgreich gegen die Schließung seiner Einrichtung aufgrund der Corona-Pandemie geklagt. Das Gesundheitsministerium plant jedoch, gegen die Eilentscheidung Rechtsmittel einzulegen - auch um eine einheitliche Regelung für Niedersachsen zu erwirken. Diese sei mit dem Urteil aus Osnabrück nicht gegeben.


Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichtes Osnabrück sieht im Verbot der Öffnung von Fitnessstudios einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Mit Beschluss vom vergangenen Montag habe die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück vorläufig und bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache festgestellt, dass die aktuelle Niedersächsische Verordnung dem Betrieb eines Fitnessstudios in Bad Iburg unter Einhaltung des dortigen strengen Hygiene-, Abstands- und Höchstbelegungskonzeptes nicht entgegenstehe.

Fall sollte für ganz Niedersachsen geregelt sein


Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hält das Verwaltungsgericht Osnabrück jedoch nicht für zuständig. "Die Fragestellung muss aus unserer Sicht in einem Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg verhandelt werden. Dieses Verfahren hätte unabhängig vom Ausgang des Verfahrens den entscheidenden Vorteil, dass es Rechtssicherheit und eine einheitliche Regelung für ganz Niedersachsen zur Folge hätte", so Ministeriumssprecherin Justina Lethen auf Anfrage von regionalHeute.de

Gericht und Ministerium uneins


In der Sache halte das Ministerium die Infektionsgefahr bei der sportlichen Betätigung in geschlossenen Räumen für "ungleich höher" als an der frischen Luft. "Aus diesem Grund ist die Öffnung von Indoor-Sportanlagen erst in Stufe 4 des Niedersächsischen Stufenplans vorgesehen", erklärt Lethen. Eine Öffnung unter den aktuellen Umständen halte man nicht für empfehlenswert. Das Gericht sieht die Sache jedoch anders. Die ursprünglich aufgrund des Infektionsgeschehens zulässige Verordnung sei inzwischen "rechtswidrig" geworden.

Da in Niedersachsen Friseur- und Gaststättenbesuche wieder zulässig seien, bei denen regelmäßig sogar der Mindestabstand unterschritten werden müsse, um Kunden bedienen zu können, sei das Verbot der Öffnung von Fitnessstudios nicht nachvollziehbar. Die Kammer sehe auch kein spezifisches erhöhtes Infektionsrisiko durch den Betrieb von Fitnessstudios, zumal der Betrieb von Fitnessstudios etwa im unmittelbar angrenzenden Nordrhein-Westfalen grundsätzlich zulässig sei.

Prozess wird weiter gehen


Stufe vier des Niedersächsischen Stufenplans ist offiziell noch nicht terminiert. Nach dem aktuellen Rhythmus kann die Öffnung von Fitnessstudios jedoch in der Woche ab dem 8. Juni erwartet werden - wenn das Infektionsgeschehen dies zulässt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Gerichtsprozess weitergeführt wird. Je nach der abschließenden Entscheidung könnten die Fitnessstudios also auch schon früher öffnen.


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