Fotografieren im Museum: Wo ist was erlaubt?

Wie handhaben die Museen in der Region den Umgang mit Privatpersonen, die Fotos machen wollen? Und was muss man beachten, wenn man doch ein Foto veröffentlichen möchte?

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Symbolbild
Symbolbild | Foto: Pixabay

Region. Kürzlich berichtete regionalHeute.de darüber, dass Besucher im Schloss Museum und im Bürger Museum Wolfenbüttel, die fotografieren wollen, eine schriftliche Erklärung abgeben müssen, dass sie die Bilder nur für den Privatgebrauch nutzen dürfen. Angesichts genereller Foto-Verbote andernorts würden die Besucher dennoch sehr weitgehende Freiheiten genießen, hieß es seitens der Stadt. Dies zweifelte der Wolfenbütteler "Erinnerer" Jürgen Kumlehn an. Wir nahmen dies zum Anlass und fragten bei einigen Museen in der Region nach, wie die Sache dort gehandhabt wird.


"Diese Aussage ist vollkommen unzutreffend. Restriktionen wie im Bürger- und im Schlossmuseum habe ich bisher in keinem von mir besuchten Museum erfahren", heißt es in dem Schreiben von Jürgen Kumlehn, der allerdings mehr von seinen Erfahrungen als Buchautor mit den Museen berichtet. regionalHeute.de fragte daher nicht nur den Umgang mit privatem Fotografieren an, sondern auch, welche Regeln gelten, wenn man Fotos für eine Publikation nutzen möchte.

Braunschweig


"Das Fotografieren für den Privatgebrauch ist im Städtischen Museum Braunschweig prinzipiell erlaubt", berichtet Stadtsprecher Rainer Keunecke. Allerdings seien Blitzlichtaufnahmen aus konservatorischen Gründen nicht gestattet. Eine Erklärung müsse aber nicht unterzeichnet werden. Dies gelte sowohl im Haus am Löwenwall als auch im Altstadtrathaus. Mit den Nutzern, die ein Foto publizieren wollen, würden die individuellen Quellenangaben abgestimmt, auch unter Berücksichtigung von Sonderfällen wie zum Beispiel Dauerleihgaben. "Auf jeden Fall muss ein Verweis auf das Städtische Museum Braunschweig erfolgen", so Keunecke abschließend.

Das Herzog Anton Ulrich-Museum, das Braunschweigische Landesmuseum und das Staatliche Naturhistorische Museum werden gemeinsam als die 3Landesmuseen organisiert. In allen Häusern ist das Fotografieren ohne Blitz generell für den Privatgebrauch gestattet. Doch es gibt Einschränkungen. "Es darf nicht mit Blitzlicht, Stativ oder Selfiestick fotografiert werden. Der Abstand zwischen Kunstobjekt und Aufnahmegerät sollte mindestens 1,5 Meter betragen. Generell darf nur die vorhandene Museumsbeleuchtung zur Fotografie und zum Filmen verwendet werden", so Katharina Hohnsbehn, Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der 3Landesmuseen Braunschweig. Außerdem müsse die DSGVO beachtet werden, das heißt unter anderem, dass keine Personen, ohne deren Einverständnis fotografieren werden dürfe. Eine Erklärung müsse aber nicht unterschrieben werden. "Wer eigens angefertigte Fotos unserer Häuser oder Sammlungen veröffentlichen möchte, muss vorab das Pressebüro der 3Landesmuseen hierüber informieren", erklärt Hohnsbehn weiter.

Wolfsburg


Im Kunstmuseum Wolfsburg ist das Fotografieren generell erlaubt. "Sollte es nicht erlaubt sein, finden die Besucherinnen und Besucher einen Verweis unter dem jeweiligen Kunstwerk, das nicht fotografiert werden darf. Die Einschränkungen ergeben sich aus einzelnen Vorgaben der Urheberechtsinhaber und gesetzlichen Grundlagen, um die unübersichtliche Vervielfältigung eines Kunstwerks lebender Künstlerinnen und Künstler im Internet meist etwas kontrollierter handhaben zu können", erklärt Katharina Derlin vom Kunstmuseum Wolfsburg. Das Teilen im Internet wiederum habe eine andere Qualität. "Wir raten, eher Aufnahmen der Räumlichkeiten mit mehreren Werken online zu posten, also einen Gesamtkontext zu zeigen, als Nahaufnahmen einzelner Werke – denn hier gilt das Urheberrecht: Derjenige, der postet, trägt die Verantwortung für die Vervielfältigung eines Werks – und könnte dafür belangt werden – in der Theorie", gibt Derlin zu bedenken.

Publikationen würden in jedem Fall dem Urheberrechtsgesetz unterliegen und würden von den Rechteinhabern wie Verwertungsgesellschaft oder Nachlass vertreten. "Wenn ein Kunstwerk fotografiert wurde, das man abdrucken möchte in einer eigenen Publikation/auf der Homepage (fernab einer offiziellen Presseberichterstattung, die über die Leihverträge geregelt ist), muss sich der Fotograf sowohl mit dem Künstler/der Künstlerin als auch dem Werkbesitzer in Verbindung setzen und um eine Abbildeerlaubnis fragen – und meist auch einen gewissen Betrag dafür zahlen", erläutert Katharina Derlin. Das Urheberrecht erlösche 70 Jahre nach Tod des Autors/Künstlers; da man aber ein Museum für zeitgenössische Kunst sei, trete dieser Fall relativ selten ein.

Etwas unkomplizierter ist die Lage im phaeno. "Fotografieren ist Privatpersonen erlaubt. Es gibt keine Einschränkungen und wir kontrollieren die Verwendung nicht", berichtet Martina Flamme-Jasper, Leiterin Kommunikation und Partnerschaften der phaeno gGmbH. Sobald Fotos kommerziell genutzt würden, etwa für die Verwendung in Büchern, sei eine Genehmigung durch das phaeno erforderlich. Und bei hundertprozentigen Werbeaufnahmen werde auch eine Locationgebühr fällig.

Salzgitter


Auch im Museum Schloss Salder ist das Fotografieren für den Privatgebrauch erlaubt. "Die Besuchenden werden darauf hingewiesen, dass das Fotografieren ohne Blitz für den privaten Zweck erlaubt ist. Ein entsprechendes Schild im Eingangsbereich weist auf das Blitzverbot hin. Eine Erklärung muss nicht unterschrieben werden", erklärt Maren Landwehr aus der Pressestelle der Stadt Salzgitter. Zur Verwendung von Aufnahmen in Publikationen gibt es keine allgemeine Aussage. "Die Regel lautet: Wenn Fotos öffentlich oder gewerblich veröffentlicht werden sollen, wenden sich diejenigen vorab an das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit", so Landwehr.

Landkreis Helmstedt


Sowohl das Kreis- und Heimatmuseum Helmstedt als auch das Zonengrenz-Museum gehören in die Zuständigkeit des Landkreises Helmstedt. Dieser teilt auf Anfrage mit, dass das Fotografieren für den Privatgebrauch mit einer Einschränkung erlaubt sei: Es darf kein Blitz benutzt werden. Das Fotografieren zu Publikationszwecken müsse vorher mit der Museumsleitung abgestimmt werden und bedürfe der schriftlichen Genehmigung. Bei Nahaufnahmen von im Museum gezeigten Fotografien müsse zusätzlich die Genehmigung des Urhebers eingeholt werden.

Auch das Fotografieren im Forschungsmuseum Schöningen (paläon) und die Nutzung der Bilder für private Zwecke ist grundsätzlich erlaubt. Beschränkungen gebe es keine außer den allgemeinen hinsichtlich Persönlichkeitsrechten usw., erklärt Dr. Tobias Wulf vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege. Es könne vorkommen, dass bestimmte Exponate (blitz-)lichtempfindlich seien, Leihobjekte möglicherweise besonderen Restriktionen qua Leihvertrag unterliegen würden und das Fotografieren von Sicherheitseinrichtungen nicht erlaubt sei. "Aber das triff, soweit ich sehen kann, zumindest derzeit nicht zu, kann aber mal vorkommen und würde dann gesondert ausgewiesen", so Tobias Wulf. Bei der Anfertigung von gewerblichen Fotos werde um vorherige Absprache im Einzelfall gebeten.

Landkreis Goslar


Der Fachbereich Kultur der Stadt Goslar ist zuständig für Kaiserpfalz, Goslarer Museum und Großes Heiliges Kreuz. "Hier ist das Fotografieren für den Privatgebrauch erlaubt (ohne schriftliche Erklärung), die Verwendung von Fotos zur Veröffentlichung bedarf hingegen einer entsprechenden zweckbezogenen Nutzungsvereinbarung mit der Stadt", erklärt Pressesprecherin Vanessa Nöhr.

Im Mönchehaus Museum Goslar ist das Fotografieren für den Privatgebrauch erlaubt, lässt dessen Direktorin Bettina Dr. Ruhrberg wissen. Eine Erklärung müssten Nutzer nicht unterschreiben. In Sachen Publikationen würden die allgemeinen Urheberrechtsregeln gelten.

Landkreis Peine


Auch im Kreismuseum Peine ist fotografieren für den Privatgebrauch generell gestattet, allerdings nur ohne Blitz. Eine Erklärung müsse nicht unterschrieben werden, so Landkreissprecher Fabian Laaß. "Fotos für Publikationen sind auch möglich, von uns tendenziell sogar gewünscht und unterstützt, aber an weitere Bedingungen geknüpft (vor allem Angabe des Kreismuseums unter dem Bild) und muss generell im Vorfeld mit uns abgeklärt werden", erklärt Laaß. Dabei gehe es aber nicht nur um die Erlaubnis, sondern auch Beratung und Unterstützung für das Fotografieren, um die Ausstellungstücke gut in Szene zu setzen.

Landkreis Gifhorn


Das Fotografieren für den Privatgebrauch im Historischen Museum Schloss Gifhorn ist grundsätzlich erlaubt. Hierfür muss keine Erklärung unterschrieben werden. Das Thema wird in der Hausordnung, die aushängt und in der das Thema klar geregelt ist, beschrieben, teilt der Landkreis Gifhorn auf Anfrage mit. Für darüber hinaus gehende private Nutzungen müsse eine schriftliche Genehmigung eingeholt werden und bei Publikationen oder anderen gedruckten Medien ein Belegexemplar eingereicht werden.


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