Gifhorn. Wenn Angehörige pflegebedürftig werden, gibt es viel zu organisieren. Dafür kann man sich von seinem Job freistellen lassen. Im Zuge der Corona-Krise ist dies für 20 anstatt wie bisher für zehn Tage möglich. Diese Regelung, die ursprünglich bis zum 30. September galt, ist jetzt bis zum 31. Dezember ausgeweitet worden. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn beantwortet dazu die wichtigsten Fragen und hilft auch bei der Antragstellung, wie der Verband in einer Pressemitteilung berichtet.
Wenn die Eltern oder der Partner nach einem Krankenhausaufenthalt pflegebedürftig seien, müsse der Alltag umgestellt und viele Dinge neu arrangiert werden. Betroffene könnten in solchen Situationen das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Damit könne man sich normalerweise zehn Arbeitstage vom Job freistellen lassen und erhalte zwischen 90 und 100 Prozent des Nettoarbeitsentgeltes als Lohnersatz.
„Im Zuge der Corona-Krise wurde der Zeitraum sogar auf 20 Tage ausgedehnt. Eigentlich sollte die Regelung bis Ende September gelten, jetzt ist sie noch bis zum 31. Dezember ausgedehnt worden“, sagt Christine Scholz aus dem SoVD-Beratungszentrum Gifhorn. „Das Unterstützungsgeld muss allerdings extra beantragt werden. Das ist manchmal etwas kompliziert“, so Scholz weiter.
Deshalb helfe der SoVD in Gifhorn Ratsuchenden weiter. Die Beraterinnen und Berater würden prüfen, ob ein Anspruch bestehe, den Antrag stellen und generell Fragen rund um das Thema Pflege beantworten. Der SoVD ist unter 05371 3685 oder info.gifhorn@sovd-nds.de erreichbar.
Freistellung vom Job: Sonderregelung für Pflege-Auszeit gilt noch bis Jahresende
Für die Pflege eines Angehörigen kann man sich von seinem Job freistellen lassen. Im Zuge der Corona-Krise ist dies für 20 anstatt wie bisher für zehn Tage möglich.
Symbolbild. | Foto: Pixabay