Region. Als eine der letzten Branchen mussten auch Friseure nach einer Verordnung vom 21. März im Angesicht der Corona-Pandemie schließen. Am vergangenen Mittwoch berieten Bund und Länder über Lockerungen der geltenden Einschränkungen, denen zufolge Friseure am 4. Mai wieder ihre Dienste anbieten dürfen. Eine entsprechende Verordnung des Landes Niedersachsen tritt am 20. April in Kraft. Sowohl Kunden als auch Friseure müssen jedoch mit Auflagen rechnen, um das Infektionsrisiko für beide Seiten zu minimieren. Entsprechende Auflagen wolle das Sozialministerium in der kommenden Woche erteilen.
Ein Positionspapier des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerkes (ZV Friseurhandwerk) formuliert Eckpunkte zu einem sicheren Arbeiten vor dem Hintergrund der noch immer grassierenden Pandemie. Hans-Rudolf Meyer, Obermeister der Friseurinnung der Stadt Braunschweig geht davon aus, dass sich die Erlasse im Großen und Ganzen nach diesem Positionspapier richten werden: "Die Politik hat wohl viele dieser Positionen übernommen und das Positionspapier dankbar aufgegriffen. In Regierungskreisen weiß man ja gar nicht, wie in Friseursalons gearbeitet wird." Meyer erinnert sich: "Ich denke da nur an eine Geschichte wo es erst hieß, Friseure sollen mit 1,5 Meter Abstand arbeiten."
Gesichtsmasken für alle
Der ZV Friseurhandwerk gehe davon aus, dass im Friseurhandwerk kein "außerordentliches oder spezifisches" Infektionsrisiko vorliege. Meyer unterstützt diese Auffassung: "Es ist erwiesen, dass sich bundesweit noch kein einziger Friseur mit Corona infiziert hat." Das Friseurhandwerk als Gesundheitsberuf arbeite grundsätzlich unter hohen hygienischen Standards. Bereits vor der Schließung der Geschäfte am 21. März hätten Friseure mit Mundschutz gearbeitet. Meyer geht davon aus, dass der Mundschutz zu einer der Auflagen wird - für Friseur und Kunde.
Die Beschaffungsproblematik medizinischer Mundschutze sei Meyer durchaus bewusst. Die selbstgenähten Behelfsmasken halte der Oberfriseur aber für beide Seiten für eine tragfähige Alternative: "Man kann mit den Alltagsmasken ja auch die anderen Leute schützen, und die Leute können uns schützen. Das würde uns ja schon genügen. Ich frage mich allerdings noch, wie wir die Kunden so bedienen wollen, da sind ja immer noch die Strippen hinter dem Ohr." Auch im Friseursalon angebotene, einfach Einmalmasken nennt das Positionspapier explizit als Option.
Ein weiterer wichtiger Punkt sei, dass sich nur eine bestimmte Anzahl Personen in den Friseursalons aufhalten solle. "Viele Friseure aus der Innung hatten deshalb schon angekündigt, dass sie in Schichten arbeiten wollen. Es ist noch nicht ganz festgelegt, aber die Anzahl der Kunden würde dann durch die Anzahl der Quadratmeter des Geschäftes festgelegt werden." Da die meisten Friseurbetriebe ohnehin mit Terminen arbeiten, sei dies gut einzuhalten. Im 90 Quadratmeter großen Salon von Obermeister Hans-Rudolf Meyer könnten beispielsweise vormittags und nachmittags jeweils zwei Mitarbeiter arbeiten.
Verpflichtendes Haarewaschen gegen das Virus
Weiterhin empfehle der Zentralverband das verpflichtende Waschen der Haare im Salon. Zum Hintergrund: Coronaviren gehören zu den sogenannten "behüllten" Viren, verfügen also über eine Lipidschicht, die das im Virus enthaltene Erbgut schützt. Diese reagiert äußerst empfindlich auf Alkohol und Tenside - letztere sind in jeder haushaltsüblichen Seife, und natürlich auch im Haarshampoo enthalten.
Man freut sich wieder arbeiten zu dürfen
Sobald die endgültigen Auflagen feststehen, würde der Obermeister seine Innungsmitglieder informieren. Tatsächlich sei intern schon drei Wochen im Umlauf gewesen, dass eine Wiederöffnung Anfang Mai wahrscheinlich ist. "Deswegen haben wir uns natürlich darauf eingerichtet, es sind ja jetzt auch schon sechs Wochen. Wir hatten große finanzielle Einbußen", erklärt der Obermeister. Die Vorbereitungen laufen in den nächsten zwei Wochen auf Hochtouren. "Alle Mitarbeiter sind froh, dass sie wieder arbeiten können", sagt Meyer und erzählt: "Angst gibt es keine, im Gegenteil. Eine Mitarbeiterin hätte anschließend gleich Urlaub gehabt und hat den jetzt verschoben, um ihre Kunden wieder bedienen zu können."
Barbershops könnten das Nachsehen haben
Neben den Friseursalons gibt es auch sogenannte Barbershops, in denen professionelle Dienstleistungen rund um Bart und Augenbrauen angeboten werden. Nach Meyers Einschätzung könnten diese Dienstleistungen aufgrund der direkten Nähe zum Gesicht weiter verboten bleiben. "Im Positionspapier steht auch drin, dass nicht rasiert werden darf. Es dürfen keine Augenbrauen gemacht und kein Bartschnitt angeboten werden." Bartträger werden also unter Umständen noch eine ganze Weile auf den nächsten Bartschnitt warten müssen.
21:00 Uhr - Dieser Artikel wurde aktualisiert. Anke Pörksen, Sprecherin der Niedersächsischen Landesregierung veröffentlichte am Abend eine Korrektur: "Wenn alles gut geht und das Infektionsgeschehen in den nächsten zwei Wochen nicht aus dem Ruder läuft, werden die Friseure am 4. Mai 2020 wieder öffnen." Bei der Verkündung des späteren Termins habe es sich demnach um einen Irrtum gehandelt.
17:00 Uhr - Dieser Artikel wurde aktualisiert. In einer früheren Version war von einer Öffnung der Friseursalons zum 4. Mai ausgegangen worden. Entgegen der Erwartungen hat das Land Niedersachsen nun eine vom Bund abweichende Regelung getroffen. Die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus läuft nun erst zum 6. Mai aus. Eine Öffnung der Salons zum 4. Mai bleibt damit verboten.
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