Region. Am vergangenen Wochenende hat ein Wintereinbruch mit starkem Schneefall, strengem Frost und Schneeverwehungen für zahlreiche Probleme auf Straßen und Schienen gesorgt. Doch die Witterungsverhältnisse stellten nicht nur Verkehrsteilnehmer vor Schwierigkeiten, sondern auch manch einen Hausbesitzer, denn immer wieder verursachen Kälte und Schnee Schäden an Gebäuden. regionalHeute.de gibt einen Überblick, welche Versicherungen im Schadensfall einspringen.
Mittlerweile sind die Temperaturen wieder deutlich im Plusbereich und der Schnee schmilzt langsam dahin. Eigentümer sollten nun die Zeit nutzen, um einen Rundgang an ihrer Immobilie zu machen und diese auf mögliche Schäden zu kontrollieren. Ein besonderer Fokus sollte auf dem Dach liegen, das durch die Schneemassen besonderen Belastungen ausgesetzt war. Sind Dachziegel verrutscht? Gibt es sichtbare Beschädigungen? Auch die Dachrinne sollte genauer betrachtet werden, beispielsweise ob sie verstopft ist.
Auch hier lohnt sich ein genauer Blick
Ebenfalls begutachtet werden sollte die Fassade, insbesondere darauf, ob Risse entstanden oder Spuren von Abplatzungen und Feuchtigkeit zu erkennen sind. Der Keller sollte zudem auf Feuchtigkeitsschäden geprüft werden. Bei den Dichtungen von Fenstern und Türen sollte sichergestellt sein, dass diese unbeschädigt sind und ihren Zweck uneingeschränkt erfüllen. Im Außenbereich könnten besonders Wasserleitungen und Hähne von Frostschäden betroffen sein.
Diese Versicherungen zahlen bei Schäden
Wer Schäden an seinem Haus entdeckt hat, kann diese seiner Versicherung melden. Sind Leitungen aufgrund der niedrigen Temperaturen geplatzt, übernimmt in der Regel die Wohngebäudeversicherung. Darauf weist der Gesamtverband der Versicherer (GDV) hin. Für beschädigte Einrichtungsgegenstände wie Möbel und Teppiche ist die Hausratversicherung zuständig. Voraussetzung ist allerdings, dass das Wasser aus einer fest installierten Leitung stammt und die Sorgfaltspflichten eingehalten wurden.
Nicht jeder Schaden ist mitversichert
Versicherungsnehmer sollten allerdings das Kleingedruckte ihrer Verträge genau lesen: „Nicht jeder Schaden ist automatisch versichert. Schneedruck beispielsweise zählt zu den Elementarschäden und ist nur mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung abgedeckt. Über 40 Prozent der Wohngebäude haben diese nicht“, warnt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

