FSK: Für Kinofilm zu jung? Nicht immer reicht eine elterliche Begleitung

Eltern können meist am besten einschätze, was ihre Kinder schon verstehen - doch bei manchen Filmen entscheiden eben Dritte.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Region. Jugendschutz hat sich über die Jahre verändert. Reichte es früher offensichtlich noch, wenn Eltern eigenverantwortlich ihren Kindern in "Schlüsselszenen" die Augen zuhielten, sind die Altersfreigaben mittlerweile klar geregelt. Dabei ist die dafür zuständige Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, kurz FSK, gar nicht so "freiwillig", wie manche denken. Manchmal entscheiden eben doch Dritte, was für Kinder am besten ist. So kann man es auch bei einem Kinobesuch feststellen.



Kürzlich kam beispielsweise die Videospielverfilmung "Five Nights at Freddy’s" in die Kinos. Der Film mit dem beinahe putzigen Freddy Fazbear mag auf den Plakaten zwar noch recht unscheinbar wirken; dennoch hat der Film von der FSK eine Alterseinstufung ab 16 Jahren erhalten. Daran müssen sich auch die Kinobetreiber halten. Es gilt also: jüngere Kinder dürfen sich den Film nicht anschauen.

Damit aber nicht genug, denn wer nun glaubt, er könne sein Kind einfach ins Kino begleiten oder einen sogenannten "Muttizettel" schreiben, der täuscht sich. Die Betreiber müssen den Besuch in diesem Falle trotzdem untersagen. Doch warum? regionalHeute.de hat bei der FSK nachgefragt.

Die FSK erklärt die Richtlinien


Im Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist geregelt, dass die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden darf, wenn die Filme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle freigegeben worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrfilme handelt.

Die Kinobetreiber sind verpflichtet, im Zweifelsfall das Alter mittels Personal- oder Schülerausweis zu überprüfen, beziehungsweise Sorge dafür zu tragen, dass die Altersgrenzen eingehalten werden.

Hier dürfen die Eltern entscheiden:
Die PG-Regelung (Parental Guidance) ermöglicht Kindern ab 6 Jahren im Kino den Besuch von Filmen mit einer FSK-Freigabe ab 12 Jahren, wenn sie von einem Elternteil oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. Die Beurteilung, inwiefern 6- bis 12-jährige Kinder in ihrer individuellen Entwicklung den entsprechenden Film verstehen und verarbeiten können, wird somit den Eltern zugestanden. Dies gilt seit dem 1. Mai 2021.

Eltern können die Erziehungsbeauftragung jeder volljährigen Person übertragen, wie zum Beispiel Verwandte, Personen in einem besonderen Vertrauensverhältnis oder Personen mit professionellem oder regelmäßigem Erziehungsauftrag.

Hier können Eltern nicht mitreden:
Anders sieht es aus bei Filmen, die das FSK-Kennzeichen "ab 6 Jahren", "ab 16 Jahren" oder "ab 18 Jahren" tragen. Diese dürfen von jüngeren Kindern und Jugendlichen nicht besucht werden. Eine Sonderregelung, wie die PG-Regelung für die anderen Altersstufen, existiert hier nicht.

Zuständig für die Einhaltung und Kontrollen sind die kommunalen und landesrechtlichen Aufsichtsbehörden. Wenn sich Kinobetreiber also nicht daran halten, dann kann es teuer werden. Ein Gewerbetreibender, der das Jugendschutzgesetz nicht einhält, kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro belangt werden. Demnach sind Kinos sehr darauf bedacht, die Richtlinien einzuhalten.

FSK fordert Veränderung


Um der Elternverantwortung beim Kinobesuch ein stärkeres Gewicht zu verleihen, fordere die FSK seit vielen Jahren, die bestehende Regelung für elternbegleitetes Kino bei FSK 12 auch auf die Altersfreigaben FSK 6 und FSK 16 auszuweiten.

Unter www.fsk.de/kinostarts können sich Eltern vorab informieren und Kurzbegründungen für alle aktuellen Kinostarts einsehen. "Hinzu kommt, dass die gemeinsame Filmrezeption von Eltern und Kindern, eine ideale Ausgangsposition für eine gutes Aufwachsen mit Medien und das Erlernen von Medienkompetenz ist", erklärt die FSK.


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