Führerschein-Umtausch: Frist endet bald

Besitzer bestimmter Führerscheine in Wolfsburg sollten einen Stichtag kennen.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: regionalHeute.de

Wolfsburg. Die nächste Frist für den verpflichtenden Umtausch von Führerscheinen läuft am 19. Januar 2026 ab. Darüber informiert die Stadtverwaltung. Betroffen sind diesmal alle Kartenführerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden.



Umtauschpflichtig sind alle Personen mit einem Kartenführerschein (Scheckkartenformat), der zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 ausgestellt wurde, sofern sie nach dem 31. Dezember 1952 geboren sind. Personen, die vor 1953 geboren wurden, sind von dieser Umtauschfrist ausgenommen. Für sie gilt eine spätere Frist.

Hier kann man den Antrag stellen


Der Antrag kann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Wolfsburg und in den Verwaltungsstellen gestellt werden. Eine vorherige Terminbuchung auf der Website der Stadt ist erforderlich. Nach Ablauf der Frist bleibt die Fahrerlaubnis selbst zwar bestehen, der alte Führerschein ist jedoch nicht mehr gültig. Wer danach mit einem abgelaufenen Führerschein unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.