Region. Er rückt näher, der Stichtag, an dem tausende Autofahrer der Region ihren Führerschein umgetauscht haben müssen. Am Montag, 19. Januar, ist es bereits so weit. Das gilt zumindest für alle Führerscheine, die in den Jahren 1999, 2000 oder 2001 im Scheckkarten-Format ausgestellt worden sind.
Diese Kartenführerscheine hatten noch eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer, die neuen Führerscheine sind derweil nur noch für 15 Jahre gültig. Vor allem sind sie – und das gilt als Hauptgrund für die Umtauschpflicht – EU-weit fälschungssicher und einheitlich.
Kurzfristig keine Termine bei Führerscheinstellen
Doch was droht Verkehrsteilnehmern, die die anstehende Frist verpassen? Schließlich sind bei den kommunalen Führerscheinstellen die Termine inzwischen Mangelware. In Braunschweig oder Wolfenbüttel zum Beispiel sind am Dienstagvormittag (13. Januar) die ersten freien Termine erst wieder am 26. Januar zu haben.
Der Umtausch ist verpflichtend, betont der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) in diesem Zusammenhang. Das Ablaufdatum beziehe sich jedoch nur auf das Führerschein-Dokument und nicht auf den Inhalt der Fahrberechtigung. Pkw und Motorräder dürfen die Führerscheininhaber auch dann weiter unbefristet fahren, wenn die Umtauschfrist oder das Ablaufdatum verstrichen ist.
Die Fahrerlaubnis bleibt auch ohne den Führerschein-Umtausch bestehen. Der Fahrer riskiere in diesem Fall aber ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Es handele sich dabei eben nicht um eine Straftat ("Fahren ohne Fahrerlaubnis") – anders sei das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen. Der verpasste Umtausch gilt stattdessen als Ordnungswidrigkeit, also zum Beispiel vergleichbar mit dem Nicht-Mitführen des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I).
Probleme im Ausland
Außerdem könne es laut ADAC aber zu Problemen bei Fahrten im Ausland kommen. Mit altem Führerschein könne es vor allem schwierig werden, einen Mietwagen zu bekommen.
Also gilt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Schnell den nächsten Termin bei der zuständigen Führerscheinstelle buchen. Der Umtausch erfolge ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Benötigt werden allerdings ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle (eventuell schon veraltete) Führerschein. Die Gebühren für den Umtausch belaufen sich auf 25 Euro.
Nächstes Jahr – 2027 -- sind dann zum 19. Januar übrigens die Führerscheine dran, die von 2002 bis 2004 ausgestellt worden sind.

