Region. Wer noch einen alten Führerschein im Papierformat besitzt, sollte jetzt schnell handeln: Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen moderne, fälschungssichere Scheckkartenführerscheine eingetauscht werden. Der Umtausch betrifft Millionen von Fahrern und sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden. Dies rät auch der ADAC, der hierzu auf seiner Internetseite informiert.
Rund 43 Millionen Führerscheine müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Diese Maßnahme dient dazu, die Dokumente einheitlicher und sicherer zu machen. Grundlage ist eine EU-Richtlinie (2006/126/EG), die für alle Mitgliedsstaaten eine einheitliche und fälschungssichere Gestaltung von Führerscheinen vorsieht. Zugleich sollen alle Führerscheine in einer zentralen Datenbank gespeichert werden, um Missbrauch zu verhindern.
Nächster Umtausch-Stichtag: 19. Januar 2025
Für die Geburtsjahrgänge ab 1971 ist es jetzt soweit: Ihre alten Führerscheine – in der Regel noch in Papierform – müssen bis zum 19. Januar 2025 gegen eine Scheckkarte eingetauscht werden. Diese Frist gilt sowohl für die Fahrerlaubnis der Klassen B (Pkw) als auch A (Motorrad). Der Umtausch ist auch für die Jahrgänge 1971 und später verpflichtend, unabhängig davon, ob der Führerschein im Papierformat oder als Scheckkarte (ausgestellt bis zum 18. Januar 2013) vorliegt.
In den letzten Jahren gab es bereits Umtauschfristen für ältere Jahrgänge, sodass die letzten Papierführerscheine aus den Jahrgängen 1965 bis 1970 spätestens bis Januar 2024 ausgetauscht sein müssen. Nach den Jahrgängen ab 1971 sind erst ab 2026 die Inhaber von Scheckkartenführerscheinen (ausgestellt zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013) an der Reihe. Wer also noch einen alten Papierführerschein hat, sollte den Umtausch auf keinen Fall verpassen.
Der Umtausch ist unkompliziert
Der Umtausch erfolgt ohne praktische Prüfung oder Gesundheitscheck. Es genügt, zur Führerscheinstelle zu gehen und dort einen Antrag auf Umtausch zu stellen. Erforderlich sind Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und der alte Führerschein. Die Gebühr für den Umtausch beträgt etwa 25 Euro, hinzu kommen die Kosten für das Passfoto.
Führerscheine bleiben gültig – aber nur als Dokument
Nach dem Umtausch bleibt Ihre Fahrberechtigung unverändert. Der neue Führerschein ist für 15 Jahre gültig – nicht die Fahrberechtigung an sich. Wenn der Führerschein nach 15 Jahren abläuft, muss einfach ein neuer beantragt werden, ohne eine weitere Prüfung ablegen zu müssen. Auch nach Ablauf des Dokuments bleibt die Berechtigung zum Fahren weiterhin bestehen.
Was passiert, wenn man den Umtausch verpasst?
Der Umtausch ist verpflichtend. Wenn man den Umtausch verpasst riskiert man ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, jedoch keine Strafe wegen "Fahrens ohne Fahrerlaubnis". Die Fahrberechtigung bleibt weiterhin bestehen, auch wenn der alte Führerschein abgelaufen ist. Es kann jedoch zu Problemen kommen, wenn man mit einem abgelaufenen Führerschein im Ausland unterwegs ist, etwa bei der Anmietung eines Fahrzeugs.
Wichtige Fristen und Regelungen für Papierführerscheine
- Bis 19. Januar 2025: Umtausch von Papierführerscheinen für Jahrgänge ab 1971
- Ab 2026: Umtausch von Scheckkartenführerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden
- Bis 19. Januar 2033: Ausnahmeregelung für alle, die vor 1953 geboren wurden – sie können ihren Führerschein bis zu diesem Stichtag umtauschen
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