Führerscheinumtausch: Landkreis rechnet mit erhöhter Terminnachfrage

Der Landkreis bittet darum, frühzeitig einen Termin für den Führerscheinumtausch zu vereinbaren.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Gifhorn. Bis zum 19. Januar 2026 müssen alle Kartenführerscheine aus den Ausstellungsjahren 1999 bis 2001 umgetauscht werden. Der Landkreis Gifhorn rechnet daher mit einer erhöhten Terminnachfrage seitens der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Gifhorn in der zweiten Jahreshälfte 2025. Es wird deshalb darum gebeten, bereits jetzt online über die Internetseite des Landkreises Gifhorn einen Termin zu vereinbaren, teilt der Landkreis in einer Presseinformation mit.



Zum Hintergrund: Die alten Führerscheine müssen umgetauscht werden. Der Grund ist eine EU-weite Vereinheitlichung, um Führerscheine künftig in Form von Plastikkarten fälschungssicherer und einheitlich zu machen. Die Geburtenjahrgänge vor 1953, deren Führerschein vor 1999 ausgestellt worden ist, haben für den Umtausch noch Zeit bis zum 19. Januar 2033. Die Besitzer von einem Kartenführerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, müssen diesen ebenfalls umtauschen. Die Umtauschfrist richtet sich nach dem Ausstellungsjahr, welches auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a ersichtlich ist.

Jetzt Termine vereinbaren


Der neue Führerschein ist in der Abteilung Verkehrswesen beim Landkreis Gifhorn, Im Heidland 39 in Gifhorn, zu beantragen. Für den Umtausch des alten Führerscheins ist ein persönliches Erscheinen nach vorheriger Terminvereinbarung erforderlich. Termine können online unter www.landkreis-gifhorn.de/führerscheinstelle vereinbart werden. Benötigt werden ein Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und, soweit der alte Papier-Führerschein nicht von der Behörde des jetzigen Wohnortes ausgestellt worden ist, eine Karteikartenabschrift. Die Beantragung der Karteikartenabschrift kann telefonisch, schriftlich oder online bei der ursprünglich ausstellenden Behörde erfolgen.

Der neue Führerschein kommt nach vier bis sechs Wochen. Der alte Führerschein wird entsprechend gekennzeichnet und darf behalten werden. Die Kosten sind bundesweit einheitlich und betragen 26,50 Euro Umtauschgebühr zuzüglich 6,40 Euro für den Direktversand.