Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen


: Zum 1. Januar 2017 findet ein grundlegender Systemwechsel in der Pflegeversicherung statt. Der Hilfebedarf orientiert sich künftig nicht mehr an Defiziten und Pflegeminuten, sondern an der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Menschen. Wie pflegebedürftig jemand ist, spiegelt sich dann in fünf Pflegegrade.    	Foto: AOK-Mediendienst
: Zum 1. Januar 2017 findet ein grundlegender Systemwechsel in der Pflegeversicherung statt. Der Hilfebedarf orientiert sich künftig nicht mehr an Defiziten und Pflegeminuten, sondern an der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Menschen. Wie pflegebedürftig jemand ist, spiegelt sich dann in fünf Pflegegrade. Foto: AOK-Mediendienst | Foto: AOK-Mediendienst



Region. Bedeutungsvolle Neuregelungen treten 2017 in der Pflegeversicherung in Kraft. Das neue System zur Pflegebegutachtung beinhaltet dann fünf Pflegegrade statt der bisherigen drei Pflegestufen. „Die neue Definition von Pflegebedürftigkeit soll dazu beitragen, dass nicht mehr zwischen körperlichen Einschränkungen einerseits sowie kognitiven und psychischen Einschränkungen andererseits unterschieden wird“, erläutert Christine Schulze , AOK-Pflegeberaterin in Braunschweig. Fortan findet der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen noch größere Beachtung. Insbesondere pflegebedürftigen Demenzkranken soll somit mehr Hilfe zukommen.

Maßgeblich für die Einstufung in die fünf Pflegegrade ist künftig der Grad der Selbstständigkeit einer Person in allen pflegerelevanten Bereichen. Beurteilt werden die Fähigkeiten zu Mobilität, Orientierung, Kommunikation, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung und sozialen Kontakten. An den daraus erwachsenden Bedürfnissen bemessen sich die Leistungen – die Verrichtungspflege nach Minuten wird abgeschafft.

Für die Pflegebedürftigen, die zum Stichtag der Umstellung am 1. Januar 2017 bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, gilt eine Überleitungsregelung. „Unsere Versicherten und ihre Angehörigen müssen sich um nichts kümmern. Dank der Bestandsschutzregelung wird niemand durch die Umstellung schlechter gestellt“, verspricht Schulze. Die AOK Niedersachsen überträgt alle bisherigen Pflegestufen automatisch in die neuen Pflegegrade: Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen kommen automatisch von ihrer Pflegestufe in den nächst höheren Pflegegrad, Pflegebedürftige mit dauerhaften erheblichen Einschränkungen der Alltagskompetenz in den übernächsten Pflegegrad. Christine Schulze: „Eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist nicht nötig.“ Zur Finanzierung des Pflegestärkungsgesetzes steigen die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung im kommenden Jahr bundesweit um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 beziehungsweise 2,8 Prozent für Kinderlose.