Wolfenbüttel. Bisher mussten Radfahrer in der Fußgängerzone zwischen Stadtmarkt und Mühlenstraße absteigen. Das soll sich ändern. Die Stadt plant, diesen Bereich für den Radverkehr freizugeben. Gleichzeitig sollen die Zeiten für den Rad- und Lieferverkehr vereinheitlicht werden.
Der Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Umwelt soll in der kommenden Woche darüber beraten. Laut Verwaltungsvorlage stelle die langgestreckte Fußgängerzone eine Barriere zwischen dem nördlichen und südlichen Teil der Innenstadt dar. Besonders betroffen sei der Radverkehr aus dem Norden, der über die Okerbrücken an der Meesche oder Im Rosenwinkel in die Innenstadt fährt. Mit der Freigabe zwischen Stadtmarkt und Mühlenstraße könnten die Wege für Radfahrer um bis zu einen Kilometer verkürzt werden, was das Radfahren in der Innenstadt attraktiver machen würde.
Die Verwaltung hebt hervor, dass der betroffene Teil der Fußgängerzone weiträumig genug ist, um einen konfliktfreien Radverkehr zu ermöglichen. Bereits jetzt ist der Stadtmarkt – selbst während des Wochenmarktes – für Radfahrer problemlos freigegeben.
Einheitliche Zeiträume
Zusätzlich ist geplant, die Zeiten für den Liefer- und Radverkehr zu vereinheitlichen. Künftig soll beides zwischen 18 und 10 Uhr erlaubt sein, soweit der Radverkehr nicht durchgehend zugelassen ist.
Derzeit gelten unterschiedliche Zeiten: Lieferverkehr ist von 18 bis 10 Uhr sowie von 13 bis 15 Uhr erlaubt, während Radfahrer die Fußgängerzone zwischen 19 und 8:30 Uhr nutzen dürfen.
Laut der Verwaltung erfolgt die Mehrheit der Lieferungen am Morgen. Vermehrtes Liefern in dem derzeit freigegebenen Zeitfenster von 13 bis 15 Uhr sei nicht offensichtlich erkennbar. Die Notwendigkeit, dieses zweite tägliche Zeitfenster auch in Zukunft pauschal für Lieferverkehr freizugeben, würde die Verwaltung nicht sehen. Gerade am Mittag und am Nachmittag sei die Fußgängerzone relativ gut besucht. LKW-Verkehre in diesen Zeiten würden das Risiko erhöhen und die Ruhe und die Aufenthaltsqualität der Fußgängerzone erheblich stören. In begründeten Ausnahmefällen können für die Lieferverkehre Ausnahmegenehmigungen ausgestellt werden, so dass Waren auch außerhalb der allgemein zugelassenen Zeiten transportiert werden können.
Eine einheitliche Freigabezeit von 18 bis 10 Uhr soll nicht nur die Beschilderung vereinfachen, sondern auch die Aufenthaltsqualität in der Fußgängerzone erhöhen. Klarere Regeln sorgen für mehr Übersichtlichkeit und reduzieren mögliche Konflikte.
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