Region. Garagen sind eigentlich als Stellplätze für Fahrzeuge gedacht, doch vielerorts werden sie zweckentfremdet – als Lagerfläche, Werkstatt oder gar als Hobbyraum. In anderen Bundesländern drohen hierfür teils empfindliche Strafen. Medienberichten nach können in Hessen bis zu 10.000 Euro fällig werden, in Baden-Württemberg sogar bis zu 100.000 Euro. Doch wie sieht es in Niedersachsen und speziell in der Region Braunschweig aus? regionalHeute.de fragte bei den zuständigen Behörden nach.
Die rechtliche Grundlage bildet in Niedersachsen die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) sowie die Garagen- und Stellplatzverordnung. Diese definiert Garagen als „Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und anderen Fahrzeugen“. Daraus folgt, dass eine zweckwidrige Nutzung – etwa als Lager, Hobbyraum oder Werkstatt – nicht erlaubt ist. Dennoch gibt es keine einheitliche Handhabung in der Region, sondern vielmehr eine anlassbezogene Kontrollpraxis.
Behörden kontrollieren nur nach Hinweisen
In keiner der befragten Städte – darunter Braunschweig, Peine, Salzgitter, Gifhorn, Wolfenbüttel und Goslar – finden regelmäßige behördliche Kontrollen der Garagennutzung statt. Stattdessen werden mögliche Verstöße nur überprüft, wenn es Beschwerden oder Hinweise gibt. So erklärte etwa die Bauaufsicht Braunschweig, dass sie lediglich dann tätig wird, wenn von der abweichenden Nutzung Störungen ausgehen, etwa durch Lärmbelästigung oder Verstöße gegen nachbarschaftliche Rechte.
In Peine und Salzgitter erfolgt eine Kontrolle ebenfalls nur anlassbezogen. In Wolfenbüttel betont die Bauaufsicht, dass sie ein „Entschließungsermessen“ habe und nicht zwingend einschreiten muss, selbst wenn eine Zweckentfremdung vorliegt. Ähnlich äußert sich die Stadt Gifhorn, die lediglich bei konkreten Hinweisen tätig wird. Goslar verfährt ebenso und verweist darauf, dass es bisher keine Bußgelder für eine falsche Garagennutzung gegeben hat.
Bußgelder? In Niedersachsen bislang Fehlanzeige
Während in anderen Bundesländern bereits hohe Bußgelder verhängt wurden, gibt es in der Region Braunschweig bislang keine bekannt gewordenen Fälle, in denen Bürger für eine zweckwidrige Nutzung ihrer Garage zahlen mussten. Braunschweig stellte klar, dass die Einleitung eines Bußgeldverfahrens in den meisten Fällen unverhältnismäßig wäre. Ähnlich äußerten sich auch die anderen Städte: Weder in Salzgitter, Gifhorn, Wolfenbüttel noch in Goslar wurden 2024 Bußgelder verhängt.
Rechtliche Grundlage für Kontrollen
Trotz fehlender regelmäßiger Kontrollen haben die Bauaufsichtsbehörden grundsätzlich das Recht, Grundstücke und bauliche Anlagen zu betreten. § 58 Abs. 9 NBauO räumt ihnen eine entsprechende Befugnis ein. Dies bedeutet, dass Inspektionen auch ohne einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss möglich sind – allerdings nur dann, wenn ein konkreter Anlass besteht. Eine anlasslose Kontrolle wäre rechtlich problematisch, wie etwa die Stadt Wolfenbüttel betont.
Wo kein Kläger, da kein Richter
Während in anderen Bundesländern hohe Strafen für die Zweckentfremdung von Garagen drohen, geht man in Niedersachsen – und speziell in der Region Braunschweig – deutlich entspannter mit dem Thema um. Ohne konkrete Beschwerden bleiben zweckentfremdete Garagen meist unbehelligt. Auch Bußgelder sind bislang nicht verhängt worden. Wer jedoch aus seiner Garage einen Hobbykeller oder Lagerraum macht, sollte sich bewusst sein, dass er damit gegen die Niedersächsische Bauordnung verstößt – und im Ernstfall mit einer behördlichen Anordnung zur Wiederherstellung der ursprünglichen Nutzung rechnen muss.
Hinweis: Auch die Städte Helmstedt und Wolfsburg wurden angefragt - hier lag bis zur Veröffentlichung dieses Artikels allerdings noch keine Antwort vor.