Region. Kurz vor Beginn der Heizsaison kann es sich lohnen, den Gasvertrag in den Blick zu nehmen. Wenn der Verbrauch in der kalten Jahreszeit steigt, kann ein Anbieterwechsel spürbare Ersparnisse bringen – besonders mit Blick auf den ab 2026 steigenden CO₂-Preis. Jetzt heißt es also: Kündigungsfrist prüfen und Preise vergleichen. Worauf dabei zu achten ist, erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Draußen sinken langsam die Temperaturen, drinnen werden die Heizregler hochgedreht: „Mit der kalten Jahreszeit beginnt die Phase, in der der Gasverbrauch am höchsten ist – ein teurer Tarif macht sich dann besonders bemerkbar“, sagt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und führt aus: „Wer aktuell noch vom Grundversorger Gas bezieht, sollte sich um einen Wechsel in einen Sondervertrag bemühen. Denn die Preisunterschiede sind momentan immer noch groß.“
Kostenfallen vermeiden
Die Suche nach einem günstigen Tarif lohne sich demnach. Allerdings sollten Verbraucherinnen und Verbraucher besonders bei der Nutzung von Vergleichsportalen genau hinschauen. Oft lauert hinter voreingestellten Kriterien oder speziellen Bonuszahlungen die ein oder andere Kostenfalle. Um diese zu vermeiden, hilft die Verbraucherzentrale Niedersachsen online mit einem Leitfaden.
CO₂-Abgabe erhöht sich
Die Heizsaison fällt aber auch zeitlich mit dem Anstieg des CO₂-Preises zusammen. Ab 2026 erhöht sich die CO₂-Abgabe – der Preis kann sich dann zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂ bewegen. Gas wird somit automatisch teurer, da Anbieter dies an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. Der Energieexperte rät daher: „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten zunächst die Kündigungsfrist ihres aktuellen Gasvertrags prüfen. Läuft die Frist noch dieses Jahr aus, informieren sie sich am besten zeitnah, ob sie einen günstigeren Vertrag abschließen können.“ So lasse sich die künftige Kostensteigerung über einen Anbieter- beziehungsweise Tarifwechsel zumindest etwas abfedern.
Das ist für Mieter wichtig
Wer zur Miete wohnt, hat oft nur begrenzte Möglichkeiten, den eigenen CO₂-Ausstoß zu senken. Dämmung oder der Einbau effizienterer Heizsysteme liegen in der Verantwortung der Vermieterinnen und Vermieter. Aus dem Grund müssen die CO₂-Kosten bei Öl- und Gasheizungen zwischen beiden Parteien aufgeteilt werden. „Bei einer Zentralheizung müssen Vermieterinnen und Vermieter ihren Anteil am CO₂-Preis im Rahmen der Heizkostenabrechnung übernehmen“, erklärt der Experte. „Wird hingegen eine Gasetagenheizung genutzt, haben Mieterinnen und Mieter in der Regel einen direkten Vertrag mit dem Energieversorger und müssen selbst aktiv werden.“ In dem Fall ermitteln sie den Anteil der CO₂-Kosten, den sie dann vom Vermieter oder von der Vermieterin einfordern müssen.
Unterstützung bietet dabei der kostenlose, interaktive CO₂-Kosten-Rechner der Verbraucherzentralen.

