Region. Wer dazu neigt, die Geschenke erst kurz vor der Bescherung einzukaufen, muss in diesem Jahr umdenken, denn Heiligabend fällt, ebenso wie Silvester, auf einen Sonntag. Und das führt auch zu entsprechenden Öffnungszeiten. Darüber informiert das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) dürfen nur bestimmte Geschäfte am Heiligabend und Silvester öffnen, darunter:
- Apotheken
- Tankstellen für wichtige Dinge wie Autopflegeprodukte, Ersatzteile und alltägliche Bedarfsartikel
- Geschäfte an Bahnhöfen, Flughäfen und Fährhäfen für tägliche Bedarfsartikel, Kleidung und Schmuck
Hier gibt es auch Ausnahmen
Zusätzlich können auch andere Geschäfte zu bestimmten Zeiten öffnen, wie zum Beispiel für sofort verzehrbare Lebensmittel, Blumenläden, Hofläden und Bäckereien, je nach Ort und Sortiment.
Artikel des täglichen Bedarfs sind unter anderem:
- Brot und Kuchen
- Zeitungen, Zeitschriften, Karten und Schreibwaren
- Blumen, Kränze und Weihnachtsbäume
- Toilettenartikel und Hygieneartikel
- Kleinigkeiten wie Geschenke, Spielzeug und Souvenirs von geringem Wert
- Essen und Getränke in kleinen Mengen
- Fremdwährungen
Dies dürfte die Auswahl aber bereits erheblich einschränken. Demnach ist man gut beraten, sich rechtzeitig um die Geschenke zu bemühen - so gibt es dann keinen unnötigen Weihnachtsstress auf der Zielgeraden. Und auch seine Silvester-Einkäufe sollte man lieber frühzeitig besorgen.