Gebühren für den "Perso" steigen bundesweit – Stadtverwaltungen reagieren

Die Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises steigen ab dem 7. Februar.

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Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Region. Für die Beantragung eines Personalausweises hat der Gesetzgeber bundesweit eine Erhöhung der Gebühren ab dem 7. Februar beschlossen. Das geht zum Beispiel aus dem jetzt veröffentlichten Bundesgesetzblatt Nr. 31/2026 hervor. Daher steigt der Preis für das Ausweisdokument ab diesem Wochenende auch in den Passstellen der hiesigen Kommunen.



Auf der offiziellen Homepage des Bundesinnenministeriums zum Personalausweis heißt es, dass die Gebühren sich für Personen ab 24 Jahren jetzt auf 46 Euro belaufen (zuvor 37 Euro). Menschen, die jünger als 24 Jahre alt sind, zahlen 27,60 Euro statt der bisherigen 22,80 Euro. Für die Personen 24+ ist der neue "Perso" weiterhin zehn Jahre gültig, für alle unter 24 gilt das Dokument ab Ausstellung weiterhin sechs Jahre.

Höhere Gebühren gelten ab diesem Wochenende


Diese Preiserhöhungen werden auch bei den hiesigen Passstellen umgesetzt. So haben zum Beispiel die Stadtverwaltungen aus Braunschweig, Peine und Salzgitter explizit darauf hingewiesen. Wer also ab dem kommenden Montag einen Personalausweis beantragt, dem werden bereits die höheren Gebühren berechnet.

Höhere Herstellungskosten


Die Stadt Peine verweist als Erklärung auf die Argumentation des Bundesministeriums des Innern: Demnach seien in den vergangenen Jahren sowohl die Herstellungskosten der Ausweise als auch der Verwaltungsaufwand deutlich gestiegen. Mit der Erhöhung der Gebühren soll sichergestellt werden, dass die Leistungen der Ausweisbehörden weiterhin kostendeckend erbracht werden können.