Region. Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse Mails, die unter der Mailadresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de versandt werden. In der Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben. Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist nicht Absender dieser Mail. Die BA fordert Arbeitgeber auch nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Dies teilt die Bundesagentur für Arbeit mit.
Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld würden Betriebe telefonisch unter der zentralen gebührenfreien Hotline für Arbeitgeber 0800 4 5555 20 erhalten. Kurzarbeitergeld könne nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld schriftlich anzeigen. Der Vordruck zur Anzeige und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld seien auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht.
Gefälschte Mail an Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld im Umlauf
Die Bundesagentur für Arbeit warnt vor einer betrügerischen Mail. Die Absender wollen an persönliche Kundendaten gelangen.
Nicht immer haben E-Mails einen vertrauenswürdigen Absender. | Foto: Robert Braumann