Gefahr durch unbekannte Drohnen? Das sagt das Innenministerium

Zuletzt kam es vermehrt zu Berichten über Drohnensichtungen über sensiblen Infrastruktureinrichtungen. regionalHeute.de wollte wissen, was in Niedersachsen dagegen getan wird und ob unserer Region betroffen ist.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Region. In der jüngeren Vergangenheit wurde in den Medien vermehrt über Drohnensichtungen über Bundeswehrkasernen oder anderen sensiblen Infrastruktureinrichtungen berichtet. regionalHeute.de nahm dies zum Anlass und wollte vom Niedersächsischen Innenministerium wissen, ob es auch Fälle in unserem Berichtsgebiet, der Zuständigkeit der Polizeidirektion Braunschweig, gab. Und noch wichtiger: Was wird generell in Sachen Drohnenabwehr in Niedersachsen getan?



"Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden nehmen Vorfälle von `Hybriden Bedrohungen´, insbesondere die, die mit Sabotage und Spionage in Verbindung gebracht werden, sehr ernst", versichert Max-Frederik Röhr vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport. Unabhängig von der vorliegenden Straftat würden in jedem Einzelfall die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen unter anderem zur Sachverhaltsaufklärung und Beweissicherung veranlasst. Darüber hinaus finde ein Austausch über die Sachverhalte auch mit dem niedersächsischen Verfassungsschutz statt, um mögliche Informationen abzugleichen und Hintergründe zu verifizieren.

Ein sensibles Thema


Doch weiter will man sich in dieser Sache nicht in die Karten gucken lassen. "Aufgrund der Sensibilität von Sachverhalten unter anderem im Zusammenhang mit Sabotage, Spionage oder anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen sowie gegebenenfalls zu laufenden Ermittlungsverfahren können keine weiteren Aussagen getroffen werden", erklärt der Ministeriumssprecher.


Angesichts der vermehrten Sichtungen und der abstrakten Gefährdungslage sieht Niedersachsens Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, dringenden Handlungsbedarf beim Bund und den Ländern. Bereits bei der Innenministerkonferenz Anfang Dezember 2024 habe Niedersachsen das Thema auf die Tagesordnung gesetzt und werde dieses auch bei der kommenden Frühjahrskonferenz erneut einbringen.

Daniela Behrens (Archiv)
Daniela Behrens (Archiv) Foto: via dts Nachrichtenagentur


Insbesondere gehe es bei den angedachten Abwehrmaßnahmen im Zusammenhang von „Hybriden Bedrohungen“ wie Drohnen-Überflügen darum, die Sicherheitsbehörde mit entsprechendem Equipment auszustatten sowie Behördenübergreifend schnell und effektiv eingreifen zu können, um beispielsweise Drohnen abzufangen.

Hilfe von außen nötig


Aktuell ist das Land offenbar auf Hilfe von außen angewiesen. "Im Bedarfsfall würde die Polizei Niedersachsen Technik zur Detektion und Abwehr von Drohnen derzeit aus anderen Bundesländern oder beim Bund anfordern, da hier gegenwärtig noch keine Technik zur Detektion und Abwehr von Drohnen vorhanden ist", heißt es aus dem Ministerium. Sofern eine derartige Technik für Einsatzlagen in Niedersachen im Einzelfall benötigt werde, koordiniere das Niedersächsische Innenministerium die temporäre Bereitstellung beziehungsweise Unterstützung aus anderen Ländern oder vom Bund.

Bislang liege aus polizeilicher Sicht keine zentralisierte Drohnenabwehrstruktur in Deutschland vor. Dazu seien der Bund und die Bundesländer im Gespräch. Zu Einzelheiten der Systeme und Technologien anderer Behörden wolle man keine Aussagen treffen.

Wer ist überhaupt zuständig?


Die gesetzliche Grundlage für die Detektion und Abwehr von Drohnen und damit der Anforderung und Nutzung entsprechender Technik ergebe sich aus dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, sofern dies zur Abwehr einer konkreten Gefahr erforderlich sei. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit obliege grundsätzlich der Polizei Niedersachsen und damit auch dem Landeskriminalamt. Es könne jedoch auch zu tangierten Zuständigkeiten der Bundespolizei oder der Bundeswehr kommen - zum Beispiel bei etwaigen Sichtungen auf niedersächsischen Verkehrsflughäfen oder militärischen Einrichtungen.

Ob Annäherung oder Überflug einer Drohne eine Gefahr darstellen, hänge von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere von der Gefährdung des zu überfliegenden Objekts, bestehenden Flugverboten und besonderen Erkenntnissen zur Gefährdungslage ab.

Fälle aus der Region


Doch wie sieht es nun mit Vorfällen in unserer Region aus? "Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Braunschweig wurden im Jahr 2023 sechs Fälle im Zusammenhang mit Drohnen festgestellt, im Jahr 2024 elf und in diesem Jahr bislang drei", berichtet Max-Frederik Röhr. In keinem der Fälle sei eine gefahrenabwehrende Maßnahme im Sinne der Detektion und Abwehr von Drohnen durchgeführt worden. In einem Fall sei eine Drohne an einer Industrieanlage gesichtet worden, vermutlich jedoch aufgrund einer dort stattfindenden Versammlungslage.

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