Geflügelpest in Niedersachsen: Rund eine Million Tiere betroffen

Weitere Ausbrüche in Geflügelbeständen in den kommenden Wochen gelten als wahrscheinlich.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Hannover. Die Zahl an Geflügelpestfällen in Niedersachsen steigt weiter an. Bislang sind rund eine Million Tiere betroffen. In Niedersachsen wurden bislang 64 Ausbrüche der Geflügelpest festgestellt. Das berichtet das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einer Pressemitteilung.


Insgesamt sind in Niedersachsen 46 Putenbestände, fünf Entenbestände, vier nicht gewerbliche Kleinsthaltungen, ein Masteltern-Hennen Betrieb, zwei Hähnchenmastbestände, drei Legehennenbestände und drei Gänsebestande betroffen. Die Betriebe befinden sich in zehn Landkreisen oder kreisfreien Städten.

Labore im Dauereinsatz


Die Untersuchungen laufen auf Hochtouren: Im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg (LVI OL) des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) sind während des aktuellen Seuchengeschehens bisher mehr als 17.140 Proben von Hausgeflügel untersucht worden. Hinzu kommen insgesamt 900 Wildvogelmonitoringproben (im Zeitraum vom 4. November 2020 bis zum 22. März 2021). „In unseren Laboren und unserem Task-Force-Koordinierungszentrum sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit Wochen kontinuierlich im Einsatz. Die Lage erfordert es, dass wir an Wochenenden und auch an Feiertagen schnellstmögliche Ergebnisse liefern", betonte Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES.


Das Ausbruchsgeschehen ist geprägt durch den andauernd hohen Infektionsdruck aus den Wildvogelpopulationen und die hohe Infektiosität des vorherrschenden Virustyps. Daher sind weitere Ausbrüche in Geflügelbeständen in den kommenden Wochen wahrscheinlich. Durch die in den vergangenen Jahren nochmals verbesserten Biosicherheitsmaßnahmen vieler Betriebe sind die möglichen Eintragspfade für das Geflügelpest-Virus in die Bestände zwar schon deutlich reduziert worden. Eine vollständige Ausschaltung aller Risiken, die sich zum Beispiel durch Zugvogelbewegungen in unmittelbarer Nähe von Tierhaltungen ergeben, erscheint jedoch nicht möglich.

So früh wie möglich schlachten


Aus Sicht des Landwirtschaftsministeriums müssen daher in der aktuellen Situation alle Maßnahmen ergriffen werden, die geeignet sind, die Zahl empfänglicher Tiere temporär zu reduzieren. Dazu gehören die von den Landkreisen angeordneten Wiederaufstallungsverbote in Restriktionszonen und der Verzicht auf Wiederaufstallungen. Schlachtreifes Geflügel in den Restriktionsgebieten müsse so früh wie möglich geschlachtet werden.