Geflügelpest: Landkreis verlängert Pflicht zur Aufstallung

Die Stallpflicht gilt noch bis zum 20. Mai.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Goslar. Die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel wird bis zum 20. Mai 2020 verlängert. Der für den Landkreises Goslar und die Stadt Salzgitter zuständige Fachdienst für Verbraucherschutz und Veterinärwesen reagiert mit dieser Entscheidung auf die weiterhin anhaltende Gefahr vor der Geflügelpest.


Ferner mahnt das Veterinäramt zur strikten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Das gilt insbesondere für Hygienevorkehrungen etwa durch Schleusen, Desinfektionsmatten, Handwaschbecken und Schutzkleidung. Darüber hinaus sollten nur die Tierhalter Zutritt zu den Beständen haben.

Weitere Auskünfte, insbesondere auch bei Fragen zu Erkrankungsfällen bei Hausgeflügel, erteilt der Landkreis Goslar unter den Rufnummern (05321) 700-840 beziehungsweise -841.



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