Der Landkreis Wolfenbüttel hebt zum morgigen 10. März die Schutz- und Überwachungszone (Restriktionszonen) per Allgemeinverfügung vom 9. März im südlichen Bereich des Kreisgebietes auf. Diese waren nötig, nachdem Ende Januar im Landkreis Harz der Ausbruch der Geflügelpest in einem Putenmastbetrieb im Osterwiecker Ortsteil Bühne festgestellt worden war. Der Landkreis Goslar vermeldet eine ähnliche Entscheidung.
Der Landkreis Harz hatte Schutzmaßnahmen in einem Umkreis von bis zu zehn Kilometern rund um den betroffenen Betrieb veranlasst, die auch die Landkreise Wolfenbüttel und Goslar betrafen. Die Überwachungszone umfasste im Landkreis Wolfenbüttel Teile der Gemeinde Schladen-Werla sowie Teile der Samtgemeinden Oderwald und Elm-Asse. Südlich von Hornburg wurde zudem eine Schutzzone eingerichtet.
Kontakt zu Wildvögeln verhindern
Auch wenn diese Restriktionszonen aufgehoben sind, bestehe weiterhin die Gefahr des Eintrags der Geflügelpest in Geflügelbestände, warnt der Landkreis Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung. Wie in den Nachbarkreisen, sei auch im Landkreis Wolfenbüttel das Geflügelpestvirus bei Wildvögeln nachgewiesen worden. Daher sei der Kontakt zu Wildvögeln, insbesondere Wassergeflügel, so weit wie möglich zu unterbinden.
Die Versorgung der Tiere müsse so gestaltet werden, dass Wildvögel keinen Zugang zu Futter, Tränkwasser und Einstreumaterial haben. Die Stallungen dürfen nicht von unbefugten Personen betreten werden. Außerdem sei grundsätzlich Schutzkleidung zu tragen. Zur Desinfektion des Schuhwerks sind geeignete Einrichtungen, wie beispielsweise Desinfektionsmatten, zu verwenden.
Allgemeinverfügung im Amtsblatt
Auch der Landkreis Goslar hebt die am 30. Januar verfügte Aufstallung zum Schutz vor der Geflügelpest mit Wirkung ab morgigem Dienstag, 10.März, auf. Der entsprechende Hinweis zur Aufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung sei im digitalen Amtsblatt der Kreisverwaltung veröffentlicht, heißt es in einer Pressemeldung des Landkreises.
Somit seien alle besonderen Schutzmaßnahmen in dem als Überwachungszone eingestuften Bereich nicht mehr gültig. Geflügel müsse demnach nicht mehr in geschlossenen Ställen oder unter einer vor Wildvögeln schützenden Überdachung gehalten werden.

