Gegen Raser: Niedersachsen will neue Blitzer-Technik ausweiten

Eine neue Technik soll dafür sorgen, dass die Geschwindigkeit nicht nur an einem Punkt, sondern auf einer Strecke über mehrere Kilometer gemessen wird.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Region. Nach der Herbst-Innenministerkonferenz, die in den vergangenen Tagen im Bundesinnenministerium in Berlin abgehalten wurde, zieht der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, ein Fazit. Neben der Coronapandemie war ein weiteres Thema in Berlin das erfolgreiche niedersächsische Modellprojekt zur sogenannten Streckenkontrolle „Section Control", das in diesem Jahr abgeschlossen wurde.


Mit dem Abschluss des Verfahrens könnte die Abschnittskontrolle zukünftig auch in anderen Bundesländern eingesetzt werden. Minister Pistorius zu dieser Technik: „Section Control ist aus meiner Sicht aktuell die gerechteste Möglichkeit, um Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland zu überprüfen. Diese Technik, bei der die Geschwindigkeit ja nicht nur an einem Punkt, sondern auf einer Strecke über mehrere Kilometer gemessen wird, sorgt dafür, dass nicht nur unmittelbar vor einem herkömmlichen stationären Blitzer abgebremst, sondern auf der gesamten Strecke möglichst angepasst gefahren wird. Mit der Verringerung der Durchschnittsgeschwindigkeit sinkt nachweislich auch das Unfallaufkommen. Darum ist Section Control ein Gewinn für die Verkehrssicherheit, das ist einwesentliches Ergebnis unseres Projekts. Außerdem wird eine Geschwindigkeitsmessung über eine längere Strecke schlichtweg besser akzeptiert. Das Argument, dass man nur einmal kurz zu schnell war, zieht hier nicht mehr. Wir werden darum in Niedersachsen jetzt den Einsatz an weiteren geeigneten Strecken prüfen. Ich würde mich freuen, wenn auch andere Bundesländer folgen und diese Technik zukünftig auf unfallbelasteten Streckeneinsetzen. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, den Verkehr auf Deutschlands Straßen immer sicherer zu machen."

Klage gegen Technik abgewiesen


Die Abschnittskontrolle bezeichnet ein System zur Überwachung der Geschwindigkeit im Straßenverkehr, bei dem die Geschwindigkeit nicht an einem bestimmten Punkt, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Strecke gemessen wird. Die Vorteile dieser Technik liegen darin, dass sie für die Verkehrsteilnehmenden eine gerechtere Methode darstellen, da jede Fahrzeuggeschwindigkeit streckenbezogen gemessen und nur die durchschnittliche Überschreitung verfolgt wird. Diese gerechtere Methode führt zu deutlich mehr Akzeptanz der Abschnittskontrolle gegenüber den punktuellen Blitzern. Das Messsystem dient der Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit im gesamten überwachten Streckenabschnitt. Dadurch werden eine spürbare Harmonisierung des Verkehrsflusses und damit eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht.

Niedersachsen hatte den Betrieb der Abschnittskontrolle am 19. Dezember 2018 an der Bundesstraße 6 im südlichen Bereich der Region Hannover zwischen den Orten Gleidingen und Laatzen aufgenommen. Dagegen hat ein Kläger vor dem Verwaltungsgericht Hannover geklagt. Das Klageverfahren erreichte später das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, das im November 2019 die Klage gegen die Abschnittskontrolle auch im Hauptsacheverfahren abgewiesen und damit die Rechtmäßigkeit dieser Anlage bestätigt hat. In dem Urteil wurde die Revision ausdrücklich nicht zugelassen. Dagegen hat sich der Kläger mit einem Antrag an das Bundesverwaltungsgericht gewandt, das diesen Antrag nunmehr abgewiesen hat. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus November 2019 rechtskräftig und die Rechtsmäßigkeit von Section Control abschließend gerichtlich festgestellt.


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