Wolfsburg. Neben den verschiedenen Vorgaben und Regelungen in Zeiten von Corona gibt es auch weiterhin Sonderregelungen für Pflegebedürftige. Nicht genutzte Entlastungsbeträge aus dem Jahr 2020 können noch bis 30. September 2021 genutzt werden. Sie sind also nicht zum 30. Juni verfallen. Für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind wie beispielsweise Mundschutze, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel stehen noch bis Ende des Jahres 60 Euro (anstatt 40 Euro) zur Verfügung. Über Beratungsangebote hierzu informiert die Stadt Wolfsburg in einer Pressemitteilung.
Bis zum 31. Dezember 2021 wird Pflegeunterstützungsgeld auch gezahlt, wenn im Rahmen der häuslichen Pflege eine Versorgungslücke entsteht, zum Beispiel, weil ein Pflegedienst oder eine Pflegekraft ausfällt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird das Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 20 Tage (anstatt 10 Tage) bezahlt. Auf Wunsch kann der Beratungsbesuch nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB 11 bis einschließlich 30. September auch telefonisch oder digital per Videokonferenz erfolgen.
Begutachtungen zur Pflegegradeinstufung finden seit März wieder mit Hausbesuch statt. Sie können aber bis zum 30. September auch digital oder mittels strukturierten Telefoninterview erfolgen. Weitere Informationen zum Thema Pflege und zu Seniorenthemen sowie eine kostenlose und neutrale Beratung sind erhältlich im Senioren- und Pflegestützpunkt der Stadt Wolfsburg, Telefon (05361) 28-2848, Telefax (05361) 28-2908, per E-Mail pflegestuetzpunkt@stadt.wolfsburg.de oder seniorenservicebuero@stadt.wolfsburg.de. Des Weiteren stehen Hinweise im Internet unter wolfsburg.de/senioren bereit.
Die Öffnungszeiten Senioren- und Pflegestützpunkt sind jeweils montags und dienstags von 8.30 bis 16.30 Uhr, mittwochs und freitags von 8.30 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 8.30 bis 17.30 Uhr oder nach Vereinbarung.
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