Geldwäsche-Vorwurf: BKA geht gegen Krypto-Tauschplattformen vor

Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) und das Bundeskriminalamt (BKA) haben 47 in Deutschland gehostete Exchange Services abgeschaltet, die nach Angaben der Behörden für kriminelle Zwecke genutzt worden sein sollen.

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Bundeskriminalamt (Archiv)
Bundeskriminalamt (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Frankfurt am Main. Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) und das Bundeskriminalamt (BKA) haben 47 in Deutschland gehostete Exchange Services abgeschaltet, die nach Angaben der Behörden für kriminelle Zwecke genutzt worden sein sollen. Es handle sich um Plattformen zum Umtausch von herkömmlichen Währungen und Kryptowährungen, teilte das BKA am Donnerstag mit. Die Behörden stellten "sowohl umfangreiche Nutzer- als auch Transaktionsdaten" sicher.


Den Betreibern der nun abgeschalteten Exchange-Services wird vorgeworfen, bewusst durch mangelhafte Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben zur Geldwäschebekämpfung in großem Stil die Herkunft kriminell erlangter Gelder verschleiert, und sich somit der Geldwäsche und dem Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet strafbar gemacht zu haben.

Konkret ermöglichten die Exchange-Services laut BKA Tauschgeschäfte ohne Durchlaufen eines Registrierungsprozesses und ohne Prüfung von Identitätsnachweisen (sogenanntes "Know-Your-Customer-Prinzip"). Das Angebot soll darauf gerichtet gewesen sein, schnell, einfach und anonym Kryptowährungen in andere Krypto- oder digitale Währungen zu tauschen, um auf diese Weise deren Herkunft zu verschleiern, so der Vorwurf der Behörden.

Exchange-Services, die solche anonymen Finanztransaktionen ermöglichen, stellen nach Ansicht des BKA "einen der relevantesten Bausteine in der kriminellen Wertschöpfungskette des Phänomenbereichs Cybercrime" dar. Unter den Nutzern befänden sich Ransomware-Gruppierungen, Darknet-Händler und Botnetz-Betreiber, die über solche Dienste erpresstes Lösegeld oder andere Taterträge in den regulären Währungskreislauf einbrächten, um das kriminell erlangte Geld verwerten zu können, hieß es.

Das BKA erklärte, dass sich Cyberkriminelle oftmals im Ausland aufhielten und von einigen Ländern geduldet oder sogar geschützt würden. Dadurch blieben sie für die deutschen Strafverfolgung oftmals unerreichbar. Die Maßnahmen der deutschen Strafverfolgungsbehörden sind daher auch darauf ausgerichtet, die Infrastruktur der Cyberkriminellen zu schwächen und zu zerschlagen. Durch diesen Infrastrukturansatz seien der "Underground Economy" in jüngster Vergangenheit teils beträchtliche Finanzmittel entzogen worden, so die Beamten.


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